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Verstoss gegen Corona-Regeln: Wirtin gewinnt vor dem Bezirksgericht
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 13.11.2020. Bild: Keystone
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Fall vor Bezirksgericht Luzernerin von Corona-Busse freigesprochen

Eine Wirtin hätte wegen Verstoss gegen die Corona-Regeln 1500 Franken bezahlen müssen. Sie wehrte sich – mit Erfolg.

  • Die Wirtin Sarina Conti aus Rothenburg LU wurde vom Bezirksgericht Hochdorf freigesprochen.
  • Sie hätte 1500 Franken bezahlen müssen, weil sie im April gegen die Covid-19-Verordnung verstossen haben soll.
  • Conti wehrte sich gegen die Busse. Mit Erfolg, wie sich jetzt zeigt.

Der Fall geht zurück auf den Lockdown im Frühling dieses Jahres. Die Wirtin Sarina Conti wurde gebüsst, weil sie zwei Männer vor ihrer Bar in Rothenburg ein Bier trinken liess – obwohl nur Take-Away erlaubt war. So stand es im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft.

Zwei Versionen des Ereignisses

Conti hätte 1000 Franken Busse plus 530 Franken Gebühren zahlen müssen. Doch die Wirtin wehrte sich dagegen, weil sich die Sache ihrer Meinung nach anders zugetragen hatte. Vor gut zwei Wochen konnte sie vor dem Bezirksgericht Hochdorf ihre Version der Geschichte schildern.

Sarina Conti
Legende: Sarina Conti wehrte sich Ende Oktober vor dem Bezirksgericht Hochdorf gegen eine Busse wegen Verstosses gegen die Covid-19-Verordnung. SRF / Lea Schüpbach

Conti argumentierte, dass sich die zwei Herren zwar tatsächlich vor ihrer Bar aufgehalten hätten, doch das Bier habe nicht sie ihnen ausgeschenkt. Weiter meinte die Wirtin, dass sie die beiden nicht wegschicken konnte, weil sie gerade mit einem anderen Kunden beschäftigt gewesen sei, als die Polizei vorbeifuhr und die Szene beobachtete.

«Im Zweifel für den Angeklagten»

Nun hat das Bezirksgericht Hochdorf sein Urteil gefällt. Es spricht Sarina Conti frei. Es gebe erhebliche Zweifel daran, dass sich die Sache tatsächlich so zugetragen hatte, wie im Strafbefehl geschildert, heisst es in der Kurzbegründung des Gerichts.

Die Version der Wirtin sei plausibel. Es gelte deshalb der Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten». Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft könnte den Fall noch ans Kantonsgericht weiterziehen.

SRF 1, Regionaljournal Zentralschweiz, 13.11.2020, 17:30 Uhr;

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