- Die Luzerner Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen den Freispruch des Ebikoner Arztes ein.
- Der Arzt soll während der Corona-Pandemie falsche Arztzeugnisse ausgestellt haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Arzt vor, er habe während der Corona-Pandemie vorsätzlich falsche Arztzeugnisse ausgestellt. Der 56-jährige Deutsche steht im Verdacht, in 22 Fällen falsche Arztzeugnisse ausgestellt zu haben, um Patienten von der Maskenpflicht zu befreien.
Unzureichende Beweislage
Der Fall wurde Ende August in erster Instanz vor dem Bezirksgericht Hochdorf verhandelt. Dieses hat den Arzt freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft habe nicht beweisen können, dass die Arztzeugnisse medizinisch falsch seien und die Menschen eine Maske hätten tragen können.
In einem kurzen Urteilsdispositiv wurde der Freispruch begründet. Dies genügt der Staatsanwaltschaft jedoch nicht. «Die Staatsanwaltschaft hat beim Bezirksgericht Berufung angemeldet, um ein vollständig begründetes Urteil zu erhalten», schreibt Staatsanwaltschaftssprecher Simon Kopp der Luzerner Zeitung.
Die Vorwürfe gegen den Luzerner Arzt beinhalten, dass er die Maskenatteste «ohne ordnungsgemässe Untersuchung oder medizinische Grundlage» ausgestellt habe. Doch das Gericht kam zu dem Schluss, dass es sich bei den Attesten nicht um offizielle Arztzeugnisse, sondern lediglich um Empfehlungen handelte. Zudem konnte die Staatsanwaltschaft nicht nachweisen, dass die Inhalte der Atteste fehlerhaft waren.
Mit der angemeldeten Berufung erhält die Staatsanwaltschaft ein vollständig begründetes Urteil. Anschliessend wird sie entscheiden, ob sie den Fall weiterziehen will oder nicht. Nächste Instanz wäre das Kantonsgericht. Die Staatsanwaltschaft bestätigt eine entsprechende Meldung der Luzerner Zeitung gegenüber SRF.