- Das Luzerner Kriminalgericht hat FCL-Grossaktionär Bernhard Alpstaeg in beiden Anklagepunkten freigesprochen.
- Die Staatsanwaltschaft warf ihm Nötigung und versuchte ungetreue Geschäftsbesorgung vor.
- Per Strafbefehl wurde Bernhard Alpstaeg zu einer bedingten Geldstrafe von 300’000 Franken und einer Busse von 10’000 Franken verurteilt. Diesen Strafbefehl akzeptierte Alpstaeg nicht.
Bernhard Alpstaeg wurde vorgeworfen, dass er im Februar 2019 damit gedroht habe, es komme zu einem Rechtsstreit, bei dem «dreckige Wäsche» gewaschen und der FC Luzern «leiden» werde. Aus Angst vor Reputationsschäden hätten Mitglieder des Verwaltungsrats ihn daraufhin als Mehrheitsaktionär anerkannt – unabhängig davon, ob dies «rechtmässig war oder nicht».
Für das Kriminalgericht bestehen Zweifel an dieser Darstellung. Es urteilte daher nach dem Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» und spricht ihn vom Vorwurf der Nötigung frei.
Der Hintergrund
Bis 2019 hielt Bernhard Alpstaeg 27 Prozent der Aktien am Fussballclub. Dann kaufte er ein weiteres Aktienpaket und hielt mit 52 Prozent der Aktien die Mehrheit. Eigentlich hätte die FCL-Holding die Aktien selbst kaufen und weiterverkaufen wollen.
Der zweite Streitpunkt: Weil Bernhard Alpstaeg vor dem Kauf der Stadion-Luzern-AG-Aktien den Verwaltungsrat der FCL Holding AG nicht über ein mögliches Vorkaufsrecht informiert hatte, wird ihm versuchte ungetreue Geschäftsbesorgung vorgeworfen. Das Kriminalgericht sieht es anders und spricht ihn vom Vorwurf frei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Obergericht weitergezogen werden.