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Feedback per Klick Ärzte wehren sich gegen unfaire Ratings

  • Schweizer Ärztinnen und Ärzte wehren sich gegen schlechte Internet-Bewertungen, die häufig anonym verfasst werden.
  • Der eidgenössische Datenschützer soll deshalb mit Google über Ärzte-Ratings reden.
  • Dieser fordert, dass sich künftig identifizieren müsse, wer einen Arzt bewerten wolle.

Arrogant sei er, desinteressiert. Das las Neurologe Otmar Meienberg bei Google über sich. Nur einen Stern hatte die Patientin seiner Praxis in Münchenstein BL gegeben. Öffentlich wehren konnte er sich aufgrund des Arztgeheimnisses nicht. Stehen lassen wollte er das aber auch nicht.

Bewertungen meist unfair

Fast immer seien die Ärztebewertungen, die neuerdings auf Google auftauchten, unfair. «Anlass zu negativen Rezensionen geben oft Beurteilungen von Arbeitsfähigkeit, Autofahrtauglichkeit oder Rentenansprüchen», sagt Meienberg. Sie würden nicht selten von Patienten stammen, die psychische Probleme hätten, von denen man oft gar keine Kenntnisse habe.

Im Fall von Otmar Meienberg schuf ein eingeschriebener Brief an die Patientin Abhilfe. Ihr Kommentar, schrieb Meienberg, sei möglicherweise ehrverletzend, könnte rechtliche Folgen haben. Die Bewertung wurde daraufhin gelöscht. Das Problem sei damit aber noch lange nicht gelöst.

Es gibt bereits heute Patienten, welche den Ärzten mit negativen Google-Rezensionen drohen.
Autor: Otmar Meienberg Neurologe

Ratings werden wohl noch zunehmen

Das weiss auch Yvonne Gilli von der Ärztevereinigung FMH. Die Bewertungen hätten oft wenig mit der Qualität der Behandlungen zu tun, sagt sie. Oft seien sie ausserdem anonym. «Wir gehen davon aus, dass Ärzte-Ratings über das Internet noch zunehmen werden, auch in der Schweiz. Es ist bereits eine Realität und hat auch die Ärztinnen und Ärzte eingeholt.»

Die FMH hat deshalb den eidgenössischen Datenschützer kontaktiert. Und der will jetzt mit Google über die Ärzte-Bewertungen reden, sagt sein Sprecher Hugo Wyler. Aber: «Man wird sicher kein Verbot aussprechen können.»

Stattdessen fordern die Datenschützer, dass sich wenigstens eindeutig identifizieren muss, wer einen Arzt bewertet.

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