- Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat zwei Beschwerden des ehemaligen Uefa-Präsidenten Michel Platini abgewiesen.
- Dieser hatte den Ausstand des mit dem Dossier befassten Staatsanwalts des Bundes und mehr Akteneinsicht gefordert. Hinweise auf eine Befangenheit gebe es nicht.
Im Januar äusserte Platinis Anwalt Zweifel an der Unvoreingenommenheit des zuständigen Staatsanwalts. In diesem Zusammenhang verlangte er Akteneinsicht in das ausserordentliche Verfahren gegen den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber. Nachdem die Bundesanwaltschaft dies abgelehnt hatte, forderte der Anwalt unter zahlreichen Beschwerdegründen, der Staatsanwalt und seine Assistentin seien abzuberufen.
In einem am Dienstag veröffentlichten Entscheid weist die Beschwerdekammer die Beschwerden zurück. Der Staatsanwalt und seine Assistentin hätten nichts getan, was einen Ausstand rechtfertigen würde. Zudem bearbeite der Bundesstaatsanwalt das Dossier Platinis erst seit 2019. Auch dessen Vorgänger sei nichts vorzuwerfen, sodass ein Ausstand des Hauptanklägers nicht infrage komme.