- Die Bundesanwaltschaft verzichtet auf eine Beschwerde gegen den Freispruch für die früheren Fussballfunktionäre Joseph Blatter und Michel Platini vom März.
- Damit ist der Freispruch «in dubio pro reo» unter anderem wegen Betrugs, Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung rechtskräftig.
- Im Zentrum der Anklage stand eine Zahlung von zwei Millionen Franken an Platini für seine Beratertätigkeit beim Weltfussballverband.
Mit der Akzeptanz des Urteils, das sowohl die erste als auch die zweite Instanz ausgesprochen habe, schliesse man ein weiteres Kapital im Untersuchungskomplex zum Fussball, teilte die Bundesanwaltschaft (BA) mit.
Blatter, früherer Chef des Weltfussballverbands (Fifa), und Platini, früherer Chef des europäischen Fussballverbands (Uefa), waren am 25. März 2025 von einer ausserordentlichen Berufungskammer in Muttenz BL nach dem Prinzip «in dubio pro reo» (im Zweifel für den Angeklagten) in zweiter Instanz von den Vorwürfen freigesprochen worden.
Die BA hatte Platini und Blatter Betrug, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung, beziehungsweise Gehilfenschaft dazu, sowie Urkundenfälschung vorgeworfen. Nach den Freisprüchen beim Bundesstrafgericht im Jahr 2022 legte sie Berufung ein, weshalb der Fall vor einer ausserordentlichen Berufungskammer in den Räumlichkeiten des Baselbieter Strafgerichts neu aufgerollt wurde.
Zahlung für Beratertätigkeit im Zentrum
Im Zentrum der Anklage stand eine 2010 erfolgte Zahlung von zwei Millionen Franken an Platini für seine frühere Beratertätigkeit beim Weltfussballverband. Diese basierte unter anderem auf einem mündlichen Vertrag mit dem damaligen Fifa-Präsidenten Blatter.
Das Beweisergebnis stütze die Aussage, wonach es sich bei dieser Auszahlung um einen Restlohn, respektive eine Lohnnachzahlung gehandelt habe, begründete die ausserordentliche Berufungskammer im Baselbiet das Urteil im März.
Die erhobenen Beweismittel und Indizien erzeugten zwar beim Gericht ein Bild, das bei objektiver Betrachtung «nicht zu unterdrückende Zweifel» hervorrufe, dass sich der Sachverhalt tatsächlich wie in der Anklage umschrieben ereignet habe. Gleichzeitig könne das Gericht aber den von Blatter und Platini geschilderten Sachverhalt vernünftigerweise nicht ausschliessen.
Daher könne es nicht von einem Handeln in Bereicherungsabsicht und von einem Vermögensschaden für die Fifa im strafrechtlichen Sinn ausgehen. Die Berufungskammer bestätige daher die Freisprüche der Vorinstanz.
Platini forderte Restlohn erst später
Die BA hatte die Frage aufgeworfen, weshalb Platini erst im Jahr 2010 von der Fifa den Restlohn von zwei Millionen Franken für seine Beratertätigkeit von 1998 bis 2002 verlangte. Das Gericht hielt dazu fest, dass es aktenkundig sei, dass sich die finanzielle Situation der Fifa in jenen Jahren verbessert habe und Platini deshalb zugewartet habe.
Mit dem Verzicht der BA auf eine Beschwerde gegen das Urteil der zweiten Instanz ist der Freispruch für die beiden ehemaligen Fussballfunktionäre rechtskräftig.