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«Fiktive Miete» vor dem Aus? Bundesrat unterstützt Abschaffung des Eigenmietwerts

  • Im Schweizer Steuersystem soll es zu einem grundsätzlichen Wechsel kommen: Die Besteuerung des Eigenmietwerts – eine «fiktive Miete» – soll auf Bundes- und Kantonsebene abgeschafft werden.
  • Der Bundesrat hat entschieden, eine entsprechende Vorlage aus dem Parlament zu unterstützen.
  • Auch die Besteuerung bei Zweitliegenschaften soll nach dem Willen der Landesregierung fallen.
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Archiv: Der Eigenmietwert war bereits 2019 Thema im Parlament
Aus Tagesschau vom 13.07.2019.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 9 Sekunden.

Gleichzeitig stellt der Bundesrat Änderungsanträge, sollte das Parlament auf die Vorlage eintreten, wie es in einer Mitteilung heisst. Anders als in der Vorlage der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) vorgesehen, will der Bundesrat auch den Eigenmietwert auf Zweitliegenschaften abschaffen.

Was ist der Eigenmietwert?

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Der Eigenmietwert bezeichnet ein fiktives Einkommen, das Immobilienbesitzer erzielen könnten, wenn sie ihr Wohneigentum nicht selber nutzen, sondern es vermieten würden. Weil er versteuert werden muss, ist der Eigenmietwert umstritten: Der Hauseigentümerverband Schweiz fordert seine Abschaffung. Aus Sicht des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband sorgt der Eigenmietwert für den Ausgleich zwischen Mietern und Immobilienbesitzern.

Die Kommission schlägt vor, dass Zweitliegenschaften sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene wie bis anhin versteuert werden, ebenso die Einnahmen aus vermieteten oder verpachteten Liegenschaften.

Energiesparen lohnt sich weiterhin

Zudem möchte der Bundesrat, dass Schuldzinsen unter bestimmten Bedingungen weiterhin von den Steuern abgezogen werden dürfen. Die Kommission will, dass Hypothekarschulden nicht mehr von den Steuern abgezogen werden können, um der hohen Privatverschuldung entgegenzuwirken.

Ursprünglich hatte die Kommission auch vorgeschlagen, die steuerlichen Förderungen von Investitionen für das Energiesparen oder den Umweltschutz an das neue CO2-Gesetz zu koppeln. Da das Gesetz an der Urne abgelehnt wurde, will der Bundesrat die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen bis längstens 2050 beibehalten.

SRF 4 News, 25.08.21, 13:00 Uhr;

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