- Nach dem Ständerat ist auch der Nationalrat nicht auf eine Vorlage eingetreten, welche die Überbrückungshilfe abschaffen wollte.
- Ehemalige Parlamentsmitglieder können damit unter bestimmten Voraussetzungen weiter finanzielle Unterstützung beantragen.
- Eine überparteiliche Allianz wies im Rat auf die intensive zeitliche Beanspruchung durch das Parlamentsmandat hin.
Der Entscheid im Nationalrat fiel mit 106 zu 81 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Das Geschäft ist damit erledigt. In seiner ersten Beratung in der Wintersession war die grosse Kammer noch auf den Entwurf eingetreten. Sie sprach sich aber dafür aus, die Überbrückungshilfe nicht abzuschaffen, sondern lediglich den Kreis der Berechtigten einzuschränken.
SVP kritisiert «Sonderrechte»
Demnach sollten nur noch nicht wiedergewählte, nicht aber freiwillig aus dem Rat ausgeschiedene Parlamentsmitglieder eine solche Hilfe beantragen können. Diese sollte zudem nur für sechs Monate statt für zwei Jahre geleistet werden.
Die SVP-Fraktion wollte diesen Entscheid bestätigen und setzte sich weiterhin für eine Einschränkung der Überbrückungshilfe ein. Gregor Rutz (ZH) kritisierte, dass Parlamentsmitglieder gegenüber den «Bürgern auf der Strasse» privilegiert würden. «Diese Sonderrechte können Sie niemandem erklären.» Es liege in der Verantwortung der Parlamentsmitglieder, rechtzeitig vorzusorgen.
Schliesslich setzte sich eine Allianz von SP, Grünen, GLP und FDP durch. Sie wies wie die grosse Mehrheit des Ständerats auf die intensive zeitliche Beanspruchung durch das Parlamentsmandat hin.
Es sei nicht allen Ratsmitgliedern möglich, neben der parlamentarischen Tätigkeit ein Einkommen zu erzielen, das nach einem plötzlichen Wegfall der Entschädigung für die Ratstätigkeit ein genügendes Auskommen sichere.