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Aus Tagesschau vom 22.07.2018.
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Flankierende Massnahmen Tausende Lohnschutz-Sünden

  • Innert fünf Jahren haben Schweizer Behörden in fast 20'000 Fällen Unternehmen bestraft, weil diese gegen die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit verstossen hatten.
  • Unter den Sündern sind neben Kleinbetrieben auch Vertretungen grosser Konzerne.
  • 1400 Unternehmen wurden in der Folge mit der härtesten Strafe belegt.

«Im Schnitt» würden «jeden Tag zehn Firmen wegen Verstössen gegen die flankierenden Massnahmen» sanktioniert, berichtet die «NZZ am Sonntag».

Das Blatt beruft sich auf eine Liste, in der das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) all jene Betriebe aufführt, «die in den vergangenen fünf Jahren wegen Verstössen gegen das Entsendegesetz geahndet, gebüsst oder sogar gesperrt wurden».

19'200 Verstösse binnen fünf Jahren

Demzufolge sind «derzeit rund 1400 Unternehmen mit der härtesten Strafe belegt», welche die Behörden verhängen können: Die Firmen dürfen in der Schweiz für eine bestimmte Zeit keine Aufträge annehmen.

Andere Missetäter müssen sich immerhin an den Kosten der Kontrollen beteiligen oder eine Busse von bis zu 30'000 Franken bezahlen.

Viele Klein- und Einmannbetriebe unter den Frevlern

Insgesamt umfasst die Liste über 19'200 rechtskräftig entschiedene Fälle, wie die Zeitung weiter schreibt. Unter den Sündern sollen sich viele Klein- und Einmannbetriebe aus gut 30 Ländern befinden – aber eben auch bekannte Konzerne, wie «Vertretungen von ABB, Lidl, Nokia, Bombardier oder der deutschen Bosch-Gruppe».

Darüber hinaus seien auf der Liste auch deutsche Niederlassungen von prominenten Schweizer Firmen wie Swiss Post Solutions aufgeführt, die der Schweizerischen Post gehört.

Viele Strafen im Zusammenhang mit den Meldevorschriften

Im Detail seien die Verstösse der Firmen auf der Seco-Liste nicht aufgeführt, berichtet das Blatt. Ganz allgemein würden aber «Sanktionen im Zusammenhang mit den Meldevorschriften und der 8-Tage-Regel» dominieren – gemäss der Konzerne aus der EU einen Auftrag in der Schweiz mindestens acht Tage vorab den Schweizer Behörden melden müssen.

Andere Gesetzesbrecher «verweigerten Auskunftspflichten oder ignorierten Bussen». In etlichen Fällen gehe es auch um «die Missachtung der minimalen Löhne und Arbeitsbedingungen».

Arbeitsgrundlage für Gespräche mit Sozialpartnern

Die Seco-Zahlen dürften in den Konsultationen zu reden geben, «die Bundesrat Johann Schneider-Ammann in diesen Tagen mit den Sozialpartnern starten will», mutmasst die Zeitung.

Die Gewerkschaften hätten bereits gemahnt, dass auch die Liste der Verstösse zeige, «wie wichtig ein griffiger Lohnschutz» sei. Man müsse die flankierenden Massnahmen daher verstärken und nicht schwächen.

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