Wie stark und zu welchen Zeiten darf auf dem Flugplatz Buochs geflogen werden? Das sind Fragen, die in der Region Nidwalden seit Jahren heiss diskutiert werden. Genauer gesagt seit 2017 – damals entschied der Bundesrat, den Flugplatz nicht mehr militärisch zu nutzen.
Zur Zukunft des Flugplatzes hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) nun einen wichtigen Entscheid getroffen: Es hat mehrere Einsprachen gegen die zivile Nutzung abgewiesen und das Betriebskonzept bewilligt. Erlaubt sind somit pro Jahr 16'800 Starts und Landungen.
Der Flugplatz gehört zur Hälfte dem Kanton Nidwalden und zur Hälfte den Pilatus Flugzeugwerken AG. Der Nidwaldner Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger (CVP) ist erfreut. «Es ist für uns ein positiver Entscheid und ein wichtiger Meilenstein für die Zukunft des Flughafens.» Um die rein zivile Nutzung zu ermöglichen, brauche es nun noch bauliche Massnahmen. «Wir wollen zwei neue Hangars bauen und den Flugplatz modernisieren. Durch die Bewilligung hoffen wir, diese schnell in Angriff nehmen zu können.»
Konkret wird der Flugplatz Buochs in Zukunft für Flüge der Pilatus Flugzeugwerke genutzt werden. Erlaubt sind aber auch Starts und Landungen für Freizeit- oder Geschäftsflüge. Geflogen werden darf nur tagsüber und auch eine Mittagspause muss eingehalten werden.
Weiterzug der Einsprachen möglich
Unter den Einsprechenden waren Anwohnerinnen und Anwohner, die Grünen Nidwalden und die lokale Sektion des VCS. Sie befürchten durch die zivile Nutzung insbesondere zusätzliche Lärmbelastungen für die betroffenen Gemeinden direkt am See.
Alexander Huser, Präsident Grüne Nidwalden ist mit dem Entscheid nicht glücklich: «Wir hätten schon noch zusätzliche Wünsche gehabt und werden weitergehende Schritte prüfen.». Es seien aber dank der Einsprachen auch einige Punkte verbessert worden «wichtig für uns ist die Begrenzung auf 16'800 Flugbewegungen pro Jahr», so Huser. Die Airport Buochs AG möchte mittelfristig 18'000 – 20'000 Flugbewegungen auf dem Flugplatz Buochs.
Den Entscheid des Bazl können die Einsprecher in den nächsten 30 Tagen nun noch ans Bundesverwaltungsgericht weiterziehen. Ob sie das tun, ist aktuell noch nicht entschieden.