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Flugrettung im Wallis Die Rega reicht Beschwerde gegen Walliser Entscheid ein

Die Rega wehrt sich dagegen, dass nur die Air-Glaciers und die Air Zermatt Rettungseinsätze im Wallis fliegen dürfen. Die zuständige Behörde rechtfertig ihre Entscheidung.

Der Streit um die Walliser Luftrettung geht in eine neue Runde. Die Schweizerische Rettungsflugwacht (Rega) hat Beschwerde bei der Walliser Regierung eingereicht. Die Rega will in der Luftrettung im Wallis mitwirken und den Entscheid der Walliser Rettungsorganisation (KWRO) nicht akzeptieren.

Im November hat die KWRO den Auftrag für die Luftrettung im Wallis an die Air Zermatt und die Air-Glaciers erteilt. Dies ermögliche die «beste, schnellste, und effizienteste» Versorgung von Patientinnen und Patienten, so die Begründung der KWRO damals.

Die Konsequenz dieser Entscheidung: Die Rega darf auch weiterhin keine Rettungseinsätze im Wallis fliegen, das Rhonetal bleibt für die Rega Sperrgebiet.

«Mangelhafte notfallmedizinische Versorgung im Wallis»

Es gehe der Rega nicht darum, andere Organisationen zu verdrängen, so die Rettungsorganisation in einer am Mittwochmorgen publizierten Mitteilung. Man wolle einen Beitrag leisten, die notfallmedizinische Versorgung im Wallis verbessern.

Diese ist aus Sicht der Rega aktuell mangelhaft. «Das Rettungsdispositiv im Kanton Wallis ist verbesserungswürdig.» Denn die Hilfsfristen würden überschritten. Konkret: Es dauere immer wieder zu lange, bis die rettende Hilfe vor Ort sei. Ausserdem könnten in der Nacht nur sehr wenige Rettungen durchgeführt werden. Grund: «Ressourcenmangel und ungenügende Ausrüstung.»

Dabei stützt sich die Rettungsorganisation auf den Monitoringbericht, den die KWRO selbst im Herbst 2020 veröffentlichte. Dieser zeige, dass im Wallis ein Bedarf an zusätzlichen Rettungsmitteln bestehe.

«Grobe Mängel im Vergabeverfahren»

Die Rega kritisiert des Weiteren das Vergabeverfahren. Es weise «grobe Mängel» auf. Das Vergabeverfahren sei von Anfang an so ausgestaltet gewesen, dass die beiden Walliser Anbieterinnen den Zuschlag erhalten würden.

Zum Beispiel seien die Zuschlagskriterien immer wieder geändert worden, und auch die teilweise mangelhafte Ausstattung einiger Helikopter der Walliser Rettungsunternehmen sei bei der Vergabe nicht berücksichtigt worden.

Befangene Vertreter?

Ausserdem wirft die Rega der KWRO die «Verletzung der Befangenheitsregeln» vor. An der Bedarfsanalyse seien Vertreter von Air Zermatt und Air-Glaciers beteiligt gewesen, die gleichzeitig Mitglieder des Verwaltungsrats der KWRO seien. «Das kann nicht sein», so die Rega.

Die Beschwerde der Rega liegt nun auf dem Tisch des Walliser Staatsrates. Fällt sein Entscheid zuungunsten der Rega aus, kann die Rettungsorganisation den Fall bis vor das Bundesgericht weiterziehen.

KWRO hält an Entscheid fest

Die KWRO hat in einem Schreiben auf die Beschwerde und die Kritik seitens der Rega reagiert. Man halte «strikt» am Beschluss vom November fest: «Der Entscheid basiert auf einem rigorosen und professionellen Evaluationsprozess der spezifischen Bedürfnisse, wie sie vom Staatsrat genehmigt wurden.» Die Entscheidung, die Luftrettung im Wallis der Air-Glaciers und der Air Zermatt zu überlassen, garantiere «grösstmögliche Effizienz und Sicherheit».

SRF4 News, 04.01.2023, 10:00 Uhr ; 

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