Das Wichtigste in Kürze:
- Nach einem schweren Unfall muss eine Patientin drei Wochen ins Pflegeheim. Dafür muss sie jetzt rund 4800 Franken aus der eigenen Tasche bezahlen .
- Was viele nicht wissen: Hotellerie-Kosten sind bei der Akut-Übergangspflege nicht gedeckt .
- Sozialversicherungsexperte Ueli Kieser findet, in diesem konkreten Fall habe die Koordination zwischen Spital und Pflegeheim nicht funktioniert. Und: Man hätte die Patientin klar informieren müssen.
Barbara Forster fiel aus allen Wolken, als sie die Abrechnung von ihrer Unfallversicherung Helsana bekam: Für einen dreiwöchigen, vom Spitalarzt verordneten Aufenthalt in einem Pflegeheim, musste sie 4748 Franken selber bezahlen. «Das ist ein horrender Betrag für mich. Ich verstehe überhaupt nicht, wieso die Kasse das nicht übernimmt.»
Pflegebedürftig aus dem Spital entlassen
Was ist geschehen: Die Hundetrainerin Barbara Forster hatte während der Arbeit einen schweren Unfall. Auf dem Gelände ihrer Hundeschule im zürcherischen Dielsdorf wurde sie von einem 35 Kilo schweren Hund umgerannt. Mehrere Knochenbrüche und ein vierzehntägiger Aufenthalt im Spital Bülach waren die Folge.
Nach zwei Wochen entliess sie das Spital. Die Hundetrainerin war zu diesem Zeitpunkt allerdings noch stark pflegebedürftig. Das Spital verschrieb ihr deshalb eine sogenannte Akut-und Übergangspflege. Barbara Forster kam für drei Wochen ins Pflegeheim Hirzelheim im zürcherischen Unterland.
Hotellerie-Kosten bei Akut-und Übergangspflege nicht gedeckt
Was Patientin Forster nicht wusste: Obwohl die Akut-und Übergangspflege vom Spitalarzt verordnet wurde, gehen die Hotellerie-Kosten im Pflegeheim vollumfänglich auf ihre Rechnung. Sozialversicherungsexperte Ueli Kieser erläutert: «Nach dem Spital wird nur der Pflegeanteil von der Versicherung vergütet. Die Hotellerie ist Sache der Versicherten. Sowohl das Spital als auch das Pflegeheim müssen die Patienten allerdings darüber informieren, dass beim Aufenthalt im Pflegeheim hohe Kosten anfallen.»
Patienten müssen über Kosten informiert werden
Barbara Forster war sich darüber überhaupt nicht im Klaren: «Die Kosten, die auf mich zukommen würden, kamen eigentlich gar nicht zur Sprache.» Das Spital Bülach dementiert: «Bei Frau Forster war klar, dass sie aus medizinischen Gründen noch nicht in eine Rehabilitation konnte. Für diese Übergangszeit von drei Wochen suchte man gemeinsam mit ihren Angehörigen nach der besten Lösung. Über die Kosten wurde sie mündlich informiert», sagt Pflegeleiterin Franziska Berger gegenüber «Kassensturz». Auch das Pflegeheim Hirzelheim gibt an, Barbara Forster über die geltende Taxordnung informiert zu haben.
Mangelhafte Koordination zwischen Spital und Pflegeheim
Die Hundetrainerin Barbara Forster bleibt dabei: «Wäre ich mir der Kostenfolgen bewusst gewesen, ich hätte alles daran gesetzt, den Aufenthalt im Pflegeheim zu umgehen.»
Nach Durchsicht des Patientendossiers kritisiert Sozialversicherungsexperte Ueli Kieser im Fall von Barbara Forster die mangelhafte Absprache zwischen Spital und Pflegeheim: «Das ist für mich ein Beispiel, wo die Koordination überhaupt nicht funktioniert hat. Auf dem Buckel der Patientin. Sowohl Spital als auch Heim haben ‹geschnitzert› und müssten für den Schaden aufkommen, den Frau Forster erlitten hat.»
«Die Akut-und Übergangspflege ist eine Fehlkonstruktion»
Die Aargauer Gesundheitsexpertin und Nationalrätin Ruth Humbel (CVP) kritisiert, wie die sogenannte Akut-und Übergangspflege (AüP) heute umgesetzt wird. «Die Situation ist völlig unbefriedigend. Auf diese Weise funktioniert die Übergangspflege nicht.» Der Hintergrund: Die Einführung der leistungsorientierten Fallpauschalen (DRG) führte zu einer Verkürzung der Spitalaufenthalte.
Mit der Akut- und Übergangspflege wollte die Politik vorsorgen, damit noch pflegebedürftige Patienten nach einem Spitalaufenthalt in einem stationären Umfeld gesunden können, um danach nach Hause zu gehen oder allenfalls in eine Rehabilitation. Allerdings übernimmt in der Praxis die Versicherung die Pflegekosten während der AüP nur während maximal 14 Tagen und die meist viel höheren Hotellerie-Kosten gehen zu Lasten der Patienten.«Auf diese Weise funktioniert die Übergangspflege nicht. Man hat keine entsprechenden Pflegeplätze und die Finanzierung ist nicht gesichert. Es braucht eine gesetzliche Änderung. Die Finanzierungsfrage muss überdacht werden und auch die Dauer. 14 Tage sind zu kurz.»
Eine entsprechende Parlamentarische Initiative von Ruth Humbel wurde allerdings Ende 2016 vom Nationalrat knapp abgelehnt.