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Fortpflanzungsgesetz Breite Front gegen Fortpflanzungsmedizin-Gesetz

Ein überparteiliches Komitee wehrt sich gegen das neue Fortpflanzungsmedizin-Gesetz, über das am 5. Juni abgestimmt wird. Es befürchtet Missbrauch und fehlende Kontrolle, aber auch die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen.

Das aktuelle Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) verbietet die Präimplantationsdiagnostik (PID). Mit dem neuen Gesetz soll das Verbot aufgehoben und damit die im vergangenen Jahr vom Volk beschlossene Verfassungsänderung zur PID umgesetzt werden.

Der Bundesrat schlug vor, dass nur Paare davon profitieren sollen, die Träger schwerer Erbkrankheiten sind, um mittels PID ein Embryo auszuwählen, der nicht von der Erbkrankheit betroffen ist. Damit hätte es 50 bis 100 Untersuchungen pro Jahr gegeben.

Parlament weitet Bestimmungen aus

Doch das Parlament weitete das Gesetz auf Paare aus, die ohne künstliche Befruchtung keine Kinder bekommen können. In diesem Fall könnten die Embryonen auf Chromosomenanomalien untersucht werden, etwa dem Down-Syndrom (Trisomie 21). Diese Anomalien sind gemäss Experten oft der Grund für Fehlgeburten und Unfruchtbarkeit. Mit der PID könne bei betroffenen Paaren die Gefahr einer Fehlgeburt verringert werden.

Ein Nein von links bis rechts

Das überparteiliche Komitee «Nein zu diesem FMedG» bestehend aus Vertreterinnen und Vertreter der BDP, CVP, EDU, EVP, Grünen, SP und SVP ist überzeugt, dass das revidierte Gesetz «viel zu weit geht» und ortet Missbrauchsgefahr.

«Durch die Erweiterung der Gesetzesanwendungen – vom Risikofall mit schlimmer Erbkrankheit hin zum generellen Gentech-Screening – räumt man der Medizin tatsächlich das Recht ein, ohne ernsthafte Kontrolle über Leben und Tod zu entscheiden», sagte SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor (VS) vor den Medien.

Menschenleben nicht selektionieren

SP-Nationalrat Mathias Reynard (VS), der im vergangenen Jahr die Verfassungsänderung zur PID befürwortet hatte, wehrt sich heute vehement gegen das geplante Gesetz, «weil das Konzept der schweren Krankheiten fallengelassen wurde».

Er befürchtet, dass mit der heutigen Vorlage die Gefahr steigt, dass «Menschenleben nach gewissen Kriterien selektioniert» werden. Beunruhigend sind gemäss Reynard auch die «allgemeinen und wenig konkreten» Formulierungen im Gesetz. In Grossbritannien etwa werde deswegen die Liste der Selektionskriterien immer länger.

Keine genetisch optimierten Kinder

Das Komitee wehre sich gegen eine schrankenlose Fortpflanzungsmedizin und engagiere sich für eine Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderungen dazu gehörten, erklärte die Grüne Berner Nationalrätin Christine Häsler.

Die Unterscheidung zwischen sogenannt lebenswerten und nicht lebenswerten Embryonen führe letztlich zu einer Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen, denn sie würden dann als vermeidbares Risiko gelten. «Wir wollen keine genetisch optimierten Kinder.»

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