Präimplantationsdiagnostik
Eidg. Vorlage: Änderung der Bundesverfassung und des Fortpflanzungsmedizingesetzes
-
JA
1'377'265 Stimmen
-
NEIN
846'986 Stimmen
Standesstimmen
- JA
- NEIN
Stipendien-Initiative
Eidg. Vorlage: Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes
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JA
610'370 Stimmen
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NEIN
1'611'594 Stimmen
Standesstimmen
- JA
- NEIN
Erbschaftssteuer-Initiative
Eidg. Vorlage: Volksinitiative Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)
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JA
658'218 Stimmen
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NEIN
1'613'394 Stimmen
Standesstimmen
- JA
- NEIN
Änderung Radio- und Fernsehgesetz
Eidg. Vorlage: Änderung Bundesgesetz über Radio und Fernsehen
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JA
1'128'369 Stimmen
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NEIN
1'124'673 Stimmen
Der erste Schritt zur Präimplantationsdiagnostik (PID) ist getan. Die Verfassungsänderung, die die Grundlage legt für die Untersuchung künstlich befruchteter Embryos vor der Einpflanzung in den Mutterleib, ist mit 61,9 Prozent angenommen worden.
Religion versus Wissenschaft
Für Politikwissenschaftler Claude Longchamp steht das Ja-Lager für eine moderne Schweiz, welche auf die Wissenschaft und Forschung vertraut. Das Nein-Lager wiederum steht für eine konservative, religiös-geprägte Schweiz, die auf traditionelle Werte vertraut.
«Es waren sicher vor allem religiöse Kreise, welche die Kampagne führten und die Opposition am stärksten manifestierten», sagt Longchamp. Sie hätten auch im Umfeld der SVP Sukkurs gehabt. Bei CVP sei das Bild gespalten. Im Parlament sei die Partei eher dagegen gewesen, bei der Parole eher dafür. Die FDP, BDP, Grüne und GLP hatten für die Annahme geworben. Die SP beschloss Stimmfreigabe.
Reaktionen
Romandie dafür, Deutschschweiz geteilt
Das Resultat fiel wesentlich deutlicher aus als erwartet. Geschlossen und mit grossen Mehrheiten stimmte die Westschweiz der Verfassungsänderung zu: In der Waadt sagten 84,8 Prozent Ja, in Genf 82,2 Prozent, in Neuenburg 75,2 Prozent, gefolgt von den Kantonen Freiburg und Jura. Der erste Deutschschweizer Kanton im Ja-Lager ist Zürich mit 64,8 Prozent Ja.
Skeptisch waren kleine und ländliche Kantone. Mit 55,8 Prozent Nein-Stimmen lehnte Obwalden die Präimplantationsdiagnostik am deutlichsten ab, gefolgt von Appenzell Innerrhoden mit 55,5 Prozent. Im Nein-Lager sind auch Uri, Appenzell Ausserrhoden, Schwyz und Schaffhausen.
Gesetz gilt erst nach Verfassungsänderung
Die Verfassungsänderung macht den Weg frei für ein neues Fortpflanzungsgesetz, in dem auch die Präimplantationsdiagnostik geregelt wird.
Heute hat das Stimmvolk aber erst über eine Anpassung im Verfassungsartikel entschieden, damit die PID grundsätzlich möglich wird. In diesem geht es um die Anzahl Embryos, die im Reagenzglas erzeugt werden dürfen. Dies ist eine Bedingung für die PID. Heute erlaubt die Verfassung so viele, wie der Frau sofort eingepflanzt werden können. In der medizinischen Praxis sind das höchstens drei.
BFS
Weil drei Embryonen zu wenig sind, um wirkungsvolle Untersuchungen vor der Einpflanzung in den Mutterleib durchzuführen, hat das Parlament beschlossen, diese Grenze in der Verfassung aufzuheben. Vorgesehen ist, dass höchstens zwölf Embryos im Reagenzglas erzeugt werden dürfen.
Parlament ging weiter als Bundesrat
Kern der bereits beschlossenen Gesetzesänderung ist jedoch die Zulassung von Untersuchungen ausserhalb des Mutterleibs – die sogenannte Präimplantationsdiagnostik. Der Bundesrat wollte dies lediglich jenen Paaren erlauben, die bekanntermassen Träger schwerer Erbkrankheiten sind.
Das Parlament entschied jedoch, dass alle Paare, die auf Methoden der künstlichen Befruchtung zurückgreifen dürfen, die Embryos vor der Einpflanzung auf Erbkrankheiten und Chromosomenanomalien untersuchen lassen können.
Referendum vorprogrammiert
Höchstwahrscheinlich bekommen die Gegner der PID eine zweite Chance: Die EVP und praktisch alle Behindertenorganisationen wollen das Referendum gegen das Gesetz ergreifen – trotz des klaren Abstimmungsresultats. Die eidgenössische Abstimmung über das adaptierte Fortpflanzungsgesetz könnte bereits nächstes Jahr stattfinden.