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Nach dem Ziel gehen die Läuferdaten zum Sponsor
Aus Espresso vom 11.04.2019. Bild: Keystone
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Fragwürdiger Datenschutz Wenn sich Läuferdaten ungewollt auf den Weg machen

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei vielen Breitensportanlässen stimmen die Teilnehmer bei ihrer Anmeldung meist unbewusst einer Weitergabe ihrer Daten an Dritte zu, wie zum Beispiel Banken oder Krankenkassen.
  • Daten- und Konsumentenschützer kritisieren das als «unsauber»: Die Teilnehmer seien sich nicht bewusst, dass sie einer Weitergabe zustimmen, weil die entsprechenden Informationen meist irgendwo im Kleingedruckten stünden.
  • Der Dachverband Swiss Athletics verspricht Verbesserungen, die auch den neuen und strengeren Datenschutzrichtlinien der EU entsprechen.

Die Laufsaison ist wieder in vollem Gang. Wochenende für Wochenende und zum Teil auch noch unter der Woche finden landauf landab Volksläufe statt. Tausende machen mit. Weit über 10'000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zählen zum Beispiel der Luzerner Stadtlauf Anfang Mai oder der Berner Frauenlauf im Juni.

Versteckt im AGB-Dickicht

Dass sie nach dem Lauf mit Warenmustern der diversen Sponsoren eingedeckt werden, sind sich die meisten Teilnehmer gewohnt. Dass sie aber mit ihrer Anmeldung auch automatisch einwilligen, dass die Veranstalter ihre Kontaktdaten an Sponsoren wie zum Beispiel Banken oder Krankenkassen weitergeben können, realisieren wiederum die meisten wohl nicht. Denn der entsprechende Hinweis steckt meist irgendwo im Dickicht der Datenschutzbestimmungen und AGBs.

Dankbare Abnehmer der Läuferdaten sind etwa Krankenkassen, welche gerne an den beliebten Laufanlässen Präsenz zeigen. Beim Luzerner Stadtlauf, zum Beispiel, ist es die ÖKK, beim Berner Frauenlauf die KPT. Beide beliefern die Läufer nach dem Rennen mit Werbung. Die ÖKK verschickt einen Werbeflyer per Post, die KPT gratuliert den Teilnehmerinnen per Mail – und fordert sie darin auch zur Teilnahme an einem Wettbewerb auf. Offensichtlich möchte man hier im grossen Teich der gesunden, fitten Menschen nach neuen Kunden fischen.

Beide betonen, die Kontaktaufnahme sei einmalig und werde nicht wiederholt, wenn dies der Kunde nicht wolle beziehungsweise, wenn er nicht an jenem Wettbewerb teilnehme. «Legitim», findet der Sprecher der ÖKK deshalb dieses Vorgehen. Bei vielen anderen Laufveranstaltungen läuft das ähnlich ab.

Man täuscht die Teilnehmenden.
Autor: Hugo Wyler Büro des eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten

Konsumenten- und Datenschützer halten dieses Vorgehen indes für unsauber, und zwar weil die meisten Konsumenten gar nicht realisieren würden, dass sie einem Passus zustimmen, der irgendwo im Kleingedruckten stehe, kritisierte etwa die Stiftung für Konsumentenschutz kürzlich in der «Luzerner Zeitung».

Und Hugo Wyler vom Büro des eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten sagt gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso»: «Man täuscht die Teilnehmenden, denn sie gehen nicht davon aus, dass ihre Daten bei den Sponsoren landen und für Marketingzwecke benutzt werden.»

Wyler fordert, dass die Veranstalter die Online-Anmeldung ändern und zwar so, dass die Teilnehmer dort wählen können, ob man ihre Daten weitergibt oder nicht.

Swiss Athletics: «Gehen über die Bücher»

Beim Dachverband Swiss Athletics heisst es, man sei schon seit längerem daran, über die Bücher zu gehen: «Die Teilnehmenden sollen künftig mit einfachen Klicks darüber bestimmen, was sie wollen und was nicht», kündigt Geschäftsführer Peter Bohnenblust gegenüber «Espresso» an. Voraussichtlich werde es aber Herbst, bis die Neuerungen gelten würden.

Hintergrund sind die verschärften Datenschutzbestimmungen im EU-Raum, die seit Mai 2018 gelten. Die neuen Bestimmungen stärken die Datenschutzrechte der Kunden: Es gilt neu der Grundsatz, dass Kunden ihre Einwilligung dazu geben müssen, wenn Daten über sie gesammelt und verarbeitet werden. Weil das Internet nicht an der Grenze aufhört, steht auch die Schweiz unter Zugzwang. International tätige Unternehmen müssen ihre Datenschutzbestimmungen anpassen.

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