- Der Kanton Luzern will für Betriebe, an denen er beteiligt ist, eine Geschlechterquote einführen und Rechenschaft zum Klimaschutz einfordern.
- Künftig müssen in den Verwaltungs- und den Stiftungsräten dieser Organisationen beide Geschlechter zu mindestens 30 Prozent vertreten sein.
- Dies hat der Regierungsrat laut Mitteilung festgelegt. Kann eine Organisation diese Vorgaben nicht einhalten, muss sie dies begründen.
Der Kanton Luzern ist an 52 Organisationen beteiligt. An 17 hält er eine Mehrheit, an 35 eine Minderheit. Solche Beteiligungen sind etwa das Kantonsspital, die Kantonalbank, die Hochschule, das Sozialversicherungszentrum WAS, aber auch Stiftungen wie die Wirtschaftsförderung oder Vereine.
Zu 24 Beteiligungen hat der Regierungsrat eine sogenannte Eignerstrategie festgelegt. Er legt darin fest, welche Ziele er als Mehrheits- oder Minderheitseigner verfolgt. Erstmals wurden die Strategien 2013 festgelegt. Nun wurden sie zum zweiten Mal überarbeitet.
Nur eine weiche Quote
Für die Minderheitsbeteiligungen mit einem tiefen Risiko verzichtete der Regierungsrat auf eine Eignerstrategie. Er begründete dies mit dem administrativen Aufwand. Es solle effizient Einfluss auf die Beteiligungen genommen werden.
Neu enthalten die Luzerner Eignerstrategien nun eine weiche Geschlechterquote. Grundsätzlich müssen demnach in den obersten strategischen Leitungsgremien (Verwaltungsrat, Stiftungsrat) der kantonalen Beteiligungen beide Geschlechter zu mindestens 30 Prozent vertreten sein. Wird die Vorgabe nicht eingehalten, muss die Untervertretung begründet werden.
Leumundszeugnis und Klimaversprechen
Der Kanton macht ferner 19 Schlüsselbeteiligungen klimapolitische Vorgaben. Schlüsselbeteiligungen sind Körperschaften, die viel bauen oder viele Immobilien haben.
Diese Körperschaften müssen in einem Bericht darlegen, mit welchen Massnahmen sie das Ziel der Klimaneutralität erreichen wollen. Sechs von ihnen (Kantonsspital, Kantonalbank, Pensionskasse, Gebäudeversicherung, Hochschule, Verkehrsverbund) müssen einen eigenständigen Klimabericht schreiben, andere können zum Thema im Geschäftsbericht Rechenschaft ablegen.
Schliesslich auferlegt der Kanton bei fünf Organisationen besondere Vorschriften zum obersten strategischen Leitungsorgan. Dies bei Körperschaften, welche aus finanzieller und oder politischer Sicht zentrale Beteiligungen darstellen.
Kandidatinnen und Kandidaten müssen hier bei der Wahl oder Wiederwahl einen Betreibungs- und Strafregisterauszug einreichen. Es handelt sich um das Sozialversicherungszentrum WAS, das Kantonsspital, die Psychiatrie, die Gebäudeversicherung sowie um den Verkehrsverbund.
Nicht der erste Kanton mit Frauenquote
Der Kanton Luzern überarbeitet seine Beteiligungsstrategie regelmässig alle vier Jahre. Im Herbst entscheidet der Kantonsrat abschliessend über den neuen Vorschlag. Luzern ist indes nicht der einzige Kanton, dessen Eignerstrategien Geschlechterquoten vorsehen.
Baselstadt hat bereits 2014 eine gesetzliche Geschlechterquote für Strategie- und Aufsichtsgremien von öffentlich-rechtlichen Anstalten und öffentlichen Unternehmen eingeführt. Die Drittel-Geschlechterquote wird seit dem 1. Januar 2020 in allen 22 staatsnahen Unternehmen des Kantons Basel-Stadt erfüllt. Aktuell liegt der Frauenanteil bei 47.8 Prozent. Vier Unternehmen weisen gar einen Frauenanteil von 50 Prozent und mehr auf. Baselstadt ist damit schweizweit führend.