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Freiwillige Quellenbesteuerung Absage vom Ständerat: Kein direkter Steuerabzug vom Lohn

Die freiwillige Quellenbesteuerung scheitert am Veto der kleinen Kammer. Das Für und Wider eines Systemwechsels.

Wie wär's, wenn auch in der Schweiz die Steuern direkt vom Lohn abgezogen würden? Dann müsste man nichts zur Seite legen, um die Steuerrechnungen zu begleichen, die regelmässig mit der Post kommen. Vor einem Jahr hat sich der Nationalrat im Grundsatz hinter das Anliegen gestellt. Nun hat sich der Ständerat aber dagegen ausgesprochen.

Für viele sind die Steuern eine grosse Last und haben Folgen fürs Budget. Laut Zahlen des Bundesamtes für Statistik seien fast zehn Prozent der Schweizer Bevölkerung beim Bezahlen der Steuern im Rückstand, sagte SP-Ständerat Carlo Sommaruga im Plenum. Eine halbe Million Betreibungen in der Schweiz sei auf Steuerrückstande zurückzuführen. Die Lösung sieht der Genfer im Direktabzug der Steuern vom Lohn – allerdings nur auf freiwilliger Basis.

Wer will, kann schon heute früher bezahlen

Gerade in dieser Freiwilligkeit sieht hingegen Andrea Caroni, FDP-Ständerat des Kantons Appenzell Ausserrhoden, ein Problem: «Das würde dazu führen, dass nur Leute, die ohnehin kaum finanzielle Probleme haben, diesen Kanal wählen würden.» Die anderen würden von der Möglichkeit nicht Gebrauch machen. Oder bei finanziellen Engpässen doch davon absehen, die Steuern direkt vom Lohn abziehen zu lassen.

Und wer wolle, könne schon heute früher bezahlen, so Caroni weiter: «Man kann die Steuern in Raten bezahlen und dafür einen Dauerauftrag bei der Bank einrichten. Warum man parallel zu diesem Verfahren einen Kanal über den Arbeitgeber einrichten muss, leuchtet nicht ein.»

Die Grundeinstellung sollte sein, dass die Steuern direkt vom Lohn abgezogen werden. Das würde der Risikogruppe helfen, die ansonsten in den Steuerschulden versinkt.
Autor: Pascal Pfister Geschäftsleiter der Schuldenberatung Schweiz

Oder man bezahlt die Steuern Akonto ein – also im Voraus. Warum machen das Menschen mit Steuerproblemen nicht? Offenbar stellt es für Betroffene eine zu hohe Hürde dar. Die Frage sei verhaltensökonomisch sehr gut untersucht, sagt Pascal Pfister, Geschäftsleiter der Schuldenberatung Schweiz: «Gerade die Risikogruppe macht von dieser Akonto-Zahlung nicht Gebrauch. Deshalb sollte die Grundeinstellung sein, dass die Steuern direkt vom Lohn abgezogen werden. Das würde der Risikogruppe helfen, die ansonsten in den Steuerschulden versinkt.»

Damit die Betroffenen nicht erneut an der Bürokratie scheitern, solle der Direktabzug der Steuern vom Lohn die Norm sein, so der Schuldenberater. Melden müssten sich dann jene, die das nicht wollten. So weit kommt es in den nächsten Jahren aber wohl nicht: Der Ständerat hat den Vorstoss deutlich abgelehnt. Einige Sitze im Rat waren zu dem Zeitpunkt unbesetzt. Das Interesse an der Thematik scheint nicht allzu gross zu sein.

Arbeitgeberverband atmet auf

Da nützte auch das Argument nichts, bei zehntausenden von Arbeitnehmenden würden Unternehmen und Fiskus einen direkten Steuerabzug beim Lohn bereits machen. Zum Beispiel bei den Grenzgängerinnen, die in der Schweiz arbeiten und im nahen Ausland wohnen. Das sei etwas anderes, meint Daniella Lützelschwab vom Schweizerischen Arbeitgeberverband. Hier seien die Vorgänge eingespielt, es gebe teilweise gesetzliche Regelungen.

Dieses Verfahren würde zunehmenden Aufwand für die Unternehmen bedeuten.
Autor: Daniella Lützelschwab Schweizerischer Arbeitgeberverband

Hingegen wäre der direkte Steuerabzug vom Lohn für alle Schweizerinnen und Schweizer freiwillig. Das heisse, ein Mitarbeiter könne den Direktabzug wieder rückgängig machen und später erneut verlangen, so Lützelschwab: «Dieses Verfahren würde zunehmenden Aufwand für die Unternehmen bedeuten. Deshalb haben wir uns dagegen ausgesprochen.»

Beim Arbeitgeberverband kann man nun aufatmen. Der direkte Steuerabzug vom Lohn ist vom Tisch – mindestens für die nächsten Monate.

Echo der Zeit, 14.03.2024, 18 Uhr

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