Fremdsprachen-Initiative - Die Sprachenfrage bewegt Graubünden
Soll in der Primarschule nur noch eine Fremdsprache obligatorisch sein? Pro und Kontra Fremdsprachen-Initiative. Ein Streitgespräch vor der Abstimmung.
Die Fremdsprachen-Initiative will, dass der Fremdsprachenunterricht auf der Primarstufe neu organisiert wird. Anstatt heute zwei Fremdsprachen soll nur noch eine Fremdsprache obligatorisch sein.
Lanciert wurde die Fremdspracheninitiative vom Klosterser Primarlehrer Jöri Luzi und verschiedenen Mitstreitern. Sie wollen mit der Initiative die Überforderung der Kinder verhindern.
Gegen die Fremdspracheninitiative haben sich der Grosse Rat und die Regierung ausgesprochen. Ein überparteiliches Komitee mit nationalen und regionalen Politikern sowie Vertretern von Sprachenorganisationen kämpft ebenfalls gegen die Initiative. Grund: Die Sprachenvielfalt des Kantons sei gefährdet, sagt Johannes Flury.
Fremdsprachenunterricht in der Primarschule heute
Standort
Schulsprache
Fremdsprachen
Deutschbünden
Deutsch
1. Italienisch oder vereinzelt Rätoromanisch (ab 3. Schuljahr) 2. Englisch (ab 5. Schuljahr)
Romanischbünden
Rätoromanisch
1. Deutsch (ab 3. Schuljahr) 2. Englisch (ab 5. Schuljahr)
Italienischbünden
Italienisch
1. Deutsch (ab 3. Schuljahr) 2. Englisch (ab 5. Schuljahr)
Mögliche Umsetzung der Fremdspracheninitiative
Standort
Schulsprache
Fremdsprachen
Deutschbünden
Deutsch
1. Englisch 2. Freifach Italienisch
Romanischbünden
Rätoromanisch
1. Deutsch 2. Freifach Englisch
Italienischbünden
Italienisch
1. Deutsch 2. Freifach Englisch
Am Dienstag um 17:30 Uhr diskutierten Jöri Luzi (Pro) und Johannes Flury (Kontra) live im Regionaljournal-Studio Chur.
Die Geschichte der Initiative
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Die Fremdspracheninitiative hat eine lange Geschichte. Lanciert wurde sie 2013. Zwei Jahre später entschied zuerst die Regierung, dann auch das Parlament, dass die Initiative ungültig sei. Sie diskriminiere die Sprachminderheiten.
Eine Beschwerde der Initianten gegen diesen Entscheid wurde vom Bündner Verwaltungsgericht gutgeheissen. Und letztinstanzlich hat dann auch das Bundesgericht die Gültigkeit der Initiative bejaht. Am 23. September wird abgestimmt.
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