Schon bei der ersten Schwangerschaft machte sich der Beckenboden einer «Espresso»-Hörerin bemerkbar. «Beim ersten Kind litt ich unter Inkontinenz. Als ich dann mit dem zweiten Kind schwanger war, ging ich schon während der Schwangerschaft in die Physiotherapie und es war klar, dass ich diese auch nach der Geburt würde fortsetzen müssen», erzählt die Hörerin.
Hebammen und Frauenärzte empfehlen allerdings, mit dem Beckenboden-Training frühstens sechs Wochen nach der Geburt wieder zu beginnen. Dies, damit das Gewebe nach der Geburt vollständig verheilen kann. Als die Hörerin mit der Physiotherapeutin einen ersten Termin abmachen wollte, war diese die nächsten zwei Wochen ausgebucht. So konnte die junge Mutter erst zehn Wochen nach der Geburt wieder mit der Physiotherapie beginnen.
Wer zu spät ist, muss sich an den Kosten beteiligen
Was sie nicht wusste: Frischgebackene Mütter sind nur bis und mit acht Wochen nach der Geburt von der Kostenbeteiligung befreit. Nach dieser Frist müssen sie sich wieder mit Franchise und Selbstbehalt an den Gesundheitskosten beteiligen.
So kam es, dass ihre Krankenkasse, die Concordia, die vier Sitzungen Beckenboden-Training in der Höhe von rund 200 Franken vollständig verrechnete. «Weil ich die höchste Franchise von 2500 Franken habe, musste ich die Physiotherapie selbst bezahlen. Hätte ich gewusst, dass die Kostenbefreiung nur bis zwei Monate nach der Geburt gilt, hätte ich die Physiotherapie schon früher begonnen.»
Für die Hörerin geht das nicht auf, bei Schwangerschaftsbeschwerden werde vor der Geburt alles bezahlt, nach der Geburt werde man schnell im Regen stehen gelassen. Sie hätte sich gewünscht, dass sie von ihrem Frauenarzt auf diese Frist hingewiesen aufmerksam gemacht worden wäre.
Hinweis auf die Zweimonatsfrist nach der Geburt geht oft vergessen
Thomas Eggimann, Generalsekretär der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie gibt zu, dass die Frist von acht Wochen nach der Geburt, in welcher die Mütter von der Kostenbeteiligung befreit sind, in den Patientengesprächen oft untergehe: «Ich sage meinen Patientinnen jeweils, dass sie unbedingt sechs bis acht Wochen nach der Geburt in die Nachkontrolle kommen sollen. Mehr jedoch nicht.»
Auch die Krankenkasse Concordia hätte die frischgebackene Mutter auf diese Frist hinweisen können. Auf Anfrage des Konsumentenmagazins «Espresso» schreibt Concordia, dass man im Internet einen umfassenden Beitrag zum Thema Schwangerschaft und Geburt aufgeschaltet habe.