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Seit einem Jahr: Meldepflicht von möglichen Kesb-Fällen in Kitas
Aus HeuteMorgen vom 09.01.2020.
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Gefährdete Kinder in Kitas Eine Meldung ist nicht immer einfach – trotz Meldepflicht

Ständig zu kalt angezogen, eingeschüchtert oder sogar mit blauen Flecken übersät: Seit einem Jahr müssen Kita-Mitarbeiter melden, wenn ein Kind vernachlässigt oder schlecht behandelt wird. Was bedeutet das für den Kita-Alltag?

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Tagesstätten gehören zum engen Bezugsfeld eines Kindes. Sie bemerken, wenn es einem Kind schlecht geht, und greifen ein, wenn es sein muss.

Das sei auch vor der Meldepflicht so gewesen, sagt Estelle Thomet vom Dachverband Kinderbetreuung Schweiz. «Die moralische Pflicht einzustehen, wenn man das Gefühl hat, dass ein Kind in Not ist, hatte man schon vorher. Mit der neuen Meldepflicht gibt es jetzt quasi noch die juristische Legitimation.» Durch die juristische Pflicht habe man jetzt eine stärkere Legitimation einzugreifen.

Die moralische Pflicht einzustehen, wenn man das Gefühl hat, dass ein Kind in Not ist, hatte man schon vorher.
Autor: Estelle Thomet Dachverband Kinderbetreuung Schweiz

Es gebe aber auch Unsicherheiten. Nicht jedes Kind, das an einem regnerischen Tag Finken statt Gummistiefel trägt, sei gefährdet. «Genau diese Abwägung zu machen, ist sehr schwierig», gibt Thomet zu bedenken. Das sei «auch eine grosse Herausforderung für die Fachpersonen in den Kindertagesstätten».

Zwei Kinder schauen aus dem Fenster
Legende: Die Abwägung, aber ein Kind vernachlässigt wird, fällt vielfach schwer. Keystone

Ab wann liegt eine Gefährdung vor?

Einzuschätzen, ob eine Gefährdung vorhanden ist oder nicht, ist anspruchsvoll und erfordert Fachwissen. Gerade im Kita-Bereich gibt es viele Praktikantinnen und Praktikanten. Deshalb empfiehlt der Dachverband Kibesuisse, dass Meldungen immer im Team besprochen und von einer Leitungsperson eingereicht werden.

Ebenfalls viel zu diskutieren gebe die Frage, wann der geeignete Zeitpunkt für eine Kesb-Meldung sei. Denn das neue Gesetz schreibt vor, dass die Kesb nur dann angegangen wird, wenn man selber keine Lösung finden kann. Die «grosse Frage» sei, wie lange man versuchen soll, zusammen mit den Eltern an einer Lösung zu arbeiten, sagt Estelle Thomet.

Unterstützungsangebote seien hierbei hilfreich. «Im Kanton Zürich zum Beispiel gibt es die Möglichkeit, bei einem interdisziplinären Team anonym Fallbesprechungen zu machen – und das wird sehr geschätzt.»

Kein Anstieg bei den Meldungen

Einen Anstieg von Gefährdungsmeldungen aus Kitas aufgrund der neuen Regelung hat es im vergangenen Jahr nicht gegeben. Das zeigt die Nachfrage bei einzelnen kantonalen Kesb-Stellen. Die neue Meldepflicht habe jedoch zur Sensibilisierung beigetragen und dafür gesorgt, dass interne Abläufe und Zuständigkeiten besser geklärt würden.

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