- Die dreizehnstellige AHV-Nummer ist auch ausserhalb der Sozialversicherung ein gefragtes Identifikations-Instrument.
- Neu sollen Bund, Kantone und Gemeinden zur systematischen Verwendung ermächtigt werden.
- Der Bundesrat hat das Innendepartement (EDI) am Mittwoch beauftragt, bis im Herbst eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten.
- Nicht gelten soll die Erleichterung für Institutionen ohne Behördencharakter.
Früher mussten Rekruten ihre Sozialversicherungsnummer auswendig können. Der Sinn der Forderung blieb so manch einem Wehrmann nur schwer nachvollziehbar. Mehr Begeisterung an der 13-stelligen Nummer zeigen Verwaltungen aller Art.
Behörden seien zunehmend daran interessiert, die Nummer in der Verwaltung zur Personenidentifikation einzusetzen, schreibt das Innendepartement (EDI). Deshalb hat nun der Bundesrat das Departement beauftragt, bis im Herbst eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten.
Nur für Behörden erlaubt
Neu sollen Bund, Kantone und Gemeinden generell zur systematischen Verwendung der AHV-Nummer ermächtigt werden – im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben. Verwaltungsabläufe würden damit rascher, effizienter und kostengünstiger, gibt sich der Bundesrat überzeugt. Die Grundsätze des Datenschutzes blieben gewahrt.
Nicht gelten soll die Erleichterung für Institutionen ohne Behördencharakter, denen gesetzlich die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe übertragen wurde. Sie benötigen weiterhin eine Ermächtigung zur Verwendung der AHV-Nummer.