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Gegen Absprung im «Affekt» Wartefrist für künftige Zivildienstler bleibt umstritten

  • Der Ständerat bleibt dabei: Wer nach abgeschlossener Rekrutenschule von der Armee in den Zivildienst wechseln will, soll dies erst nach einer Wartefrist von zwölf Monaten tun dürfen.
  • Das hat die kleine Kammer am Mittwoch mit 31 zu 13 Stimmen beschlossen.
  • Die Mehrheit ist überzeugt, dass dadurch «Wechsel im Affekt» besser verhindert werden können. Sie hofft auch, während der Wartezeit noch einen Sinneswandel bewirken zu können.

Die Wartefrist von zwölf Monaten beinhalte in der Regel einen WK, dort seien die Leute physisch präsent und man könne das Gespräch mit ihnen suchen, sagte Kommissionssprecher Josef Dittli (FDP/UR). Manchmal sei bloss das Datum des Militärdienstes das Problem, manchmal gehe es um persönliche Probleme mit einzelnen Vorgesetzten: «Hier soll die Armee die Möglichkeit haben, mit den betroffenen Lösungen zu suchen.»

Für ein klärendes Gespräch brauche es nicht zwölf Monate, entgegnete Daniel Jositsch (SP/ZH). Die Ratslinke vermutete, dass es sich bei der Wartefrist um eine reine Schikane handelt.

Wer die Armee aus Gewissensgründen ablehne, wer sich über Leerläufe und Schikanen ärgere, entdecke seine Liebe zur Armee nicht in diesem Jahr, sagte der Grüne Mathias Zopfi (GL).

Referendum bereits angekündigt

Der Nationalrat hatte die Wartefrist mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Es handelt sich um die einzige Differenz zum Zivildienstgesetz, das verhindern soll, dass der Armee Soldaten fehlen oder bereits Ausgebildete abhandenkommen.

Das letzte Wort dürfte das Stimmvolk haben. Der Zivildienstverband Civiva, die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) und die Grünen haben bereits ein Referendum angekündigt.

Das Interesse am Zivildienst war mit der Abschaffung der Gewissensprüfung 2009 sprunghaft gestiegen. 2019 waren 6088 Dienstpflichtige zum Zivildienst zugelassen worden, derzeit ist der Trend jedoch rückläufig. Die vorliegende Reform soll vor allem verhindern, dass der Armee bereits Ausgebildete abhandenkommen.

In diesen Punkten ist sich das Parlament einig:

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Der Zivildienst soll wie bisher anderthalbmal so lange dauern wie der Militärdienst, neu jedoch mindestens 150 Diensttage. Heute werden die bereits geleisteten Militärdiensttage angerechnet. Die Mindestzahl verlängert die Dienstzeit für jene, die ab dem ersten WK wechseln. Für Offiziere und Unteroffiziere soll neu ebenfalls der Faktor 1.5 gelten. Bislang galt für sie der Faktor 1.1.

Weiter soll der erste Einsatz bereits im Jahr nach der Zulassung zum Zivildienst vollständig geleistet werden müssen. Danach besteht eine jährliche Einsatzpflicht. Personen, die zum Zeitpunkt der Zulassung die RS noch nicht bestanden haben, müssen ihren Zivildiensteinsatz von 180 Tagen spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung abschliessen.

Nicht mehr zum Zivildienst zugelassen werden sollen Personen, die in der Armee keine Restdiensttage übrig haben. Ausserdem sollen keine Einsätze mehr erlaubt sein, die ein begonnenes oder abgeschlossenes Medizinstudium erfordern.

SRF 4 News, 11:00 Uhr ; 

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