Das Wichtigste in Kürze
- Der Bund arbeitet an Änderungen im Strafrecht sowie in weiteren Gesetzen zur Strafverfolgung. Die Landesregierung hat nun die Vernehmlassung eröffnet.
- Es sollen präventive Instrumente für die Polizei im Umgang mit sogenannten Gefährdern geschaffen werden. Die Vernehmlassung ist vor Ende Jahr geplant.
- Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans (NAP) zur Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus. Der Plan soll bis Ende Jahr vorliegen.
Änderungen im Strafrecht: Wer in den Dschihad ziehen will, kann bereits heute bestraft werden. Das steht im befristeten Bundesgesetz über das Verbot von «Al-Kaida» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen. Nun wird das Verbot von Reisen für terroristische Zwecke ins Strafgesetzbuch übernommen. Das Gesetz gilt neu auch für alle terroristischen Gruppierungen und für allein handelnde Straftäter. Damit wird das Übereinkommen des Europarats über die Terrorismusprävention mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll umgesetzt.
Neben Finanzierungshandlungen soll auch das Anwerben und die Ausbildung von Terroristen strafbar werden. Bei der Verherrlichung von Terrorismus sieht der Bundesrat keinen weiteren Handlungsbedarf. Der Landesregierung genügen die bestehenden Strafbestimmungen gegen den Aufruf zu Verbrechen, Gewalt oder Anstiftung zu einer Straftat.
Schliesslich wird die maximale Strafe für die Unterstützung oder Beteiligung an einer terroristischen Organisation von fünf auf zehn Jahre erhöht. Die Höchststrafe für die Chefs einer kriminellen oder terroristischen Organisation wird auf 20 Jahre erhöht.
Anpassungen bei der Rechtshilfe: Sie soll im Hinblick auf eine effiziente Terrorismusbekämpfung angepasst werden. Heute können im Rahmen der Rechtshilfe Informationen erst nach formellem Abschluss des Verfahrens an andere Länder übermittelt werden. Diese Zusammenarbeit soll nun beschleunigt werden. Der Vernehmlassungsentwurf sieht deshalb Regelungen für eine vorzeitige Übermittlung von Informationen vor. Unter gewissen Umständen sollen gemeinsame Ermittlungsgruppen eingesetzt werden können.
Anpassungen beim Geldwäschereigesetz: Die Zusammenarbeit zwischen den Meldestellen auf internationaler Ebene soll verstärkt werden. Die zuständige Behörde in der Schweiz muss heute Informationen aus dem Ausland über mögliche Terrorfinanzierung in der Schweiz unbearbeitet liegen lassen. Sie darf erst tätig werden, wenn eine Verdachtsmeldung aus der Schweiz vorliegt. Der Bundesrat schlägt nun in seinem Entwurf vor, dass sie künftig auch aufgrund von Informationen ausländischer Partnerstellen aktiv werden können.
Anpassungen beim Nachrichtendienstgesetz: Der Bundesrat schlägt eine Änderung des im neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) vor. Die Einführung der Zuständigkeit auf Bundesebene für die Strafverfolgung steht im Vordergrund. Hinzu kommt eine Anpassung der Strafandrohung.
Strategie zur Prävention: Der Bundesrat setzt auf neue oder überarbeitete präventive polizeiliche Instrumente zur Terrorismusbekämpfung. Den Fokus setzt er auf sogenannte Gefährder. Geprüft werden sollen unter anderem die Einführung einer Meldepflicht, ein Ausreiseverbot sowie die Sperre von Reisedokumenten. Die Eröffnung der Vernehmlassung ist vor Ende des laufenden Jahres geplant.
Aktionsplan zur Bekämpfung von Radikalisierung und Extremismus: Geplant sind Massnahmen und Handlungsempfehlungen. Diese sollen alle Gesellschaftsbereiche abdecken. Bund und Kantone erteilen den Delegierten des Sicherheitsverbunds Schweiz (SVS) einen entsprechenden Auftrag im September. An der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans (NAP) sollen sich Kantone, Städte und Gemeinden beteiligen. Der Plan soll Ende Jahr vorliegen.