Der Kanton Thurgau soll sich künftig innerhalb der bestehenden Bauzonen entwickeln – das sogenannte Nichtsiedlungsgebiet soll in der heutigen Grösse erhalten bleiben. Dies sind die beiden Hauptziele, die ein überparteiliches Komitee mit der Initiative «Ja zu einer intakten Thurgauer Kulturlandschaft» verfolgt. Konkret soll folgendes in der Kantonsverfassung festgeschrieben werden:
- Eine zweckmässige und haushälterische Nutzung und Überbauung des Bodens wird zur Pflicht.
- Kanton und Gemeinden werden verpflichtet, für die Erhaltung des Nichtsiedlungsgebietes zu sorgen.
- Kanton und Gemeinden werden verpflichtet, Massnahmen für eine qualitativ hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen und zur Stärkung der Siedlungserneuerung zu treffen.
Würde doppelt gemoppelt?
Unterstützt wird die Vorlage von der SP, CVP, BDP, EVP, GLP, EDU und den Grünen. Die FDP hat Stimmfreigabe beschlossen. Keinen Gefallen an der Vorlage findet die SVP.
Sie argumentiert damit, dass die Grundsätze, wie sie neu in der Kantonsverfassung festgeschrieben werden sollen, bereits heute gelten und zwar via Bundesrecht. Ähnlich oder zum Teil nahezu identisch sind die Bestimmungen im Bundesgesetz über die Raumplanung.
Den Initianten ist diese Verdoppelung durchaus bewusst. «Wir wollen einen Schritt weitergehen und den haushälterischen Umgang mit Kulturland auch in der kantonalen Verfassung verankern», argumentiert der Grüne Kantonsrat Toni Kappeler.