Die Staatsanwaltschaft Zürich betrachtet Geldwäscherei als Kern der organisierten Kriminalität und geht mit der Strategie «Follow the money», also «Folge dem Geld», gezielt dagegen vor. Im letzten Jahr ermittelte sie in über 1200 Geldwäscherei-Verfahren und beschlagnahmte dabei einen zweistelligen Millionenbetrag.
Ermittler und Ermittlerinnen nennen kriminell verdientes Geld auch schmutziges Geld. Und dieses Geld muss gewaschen werden. Aber wie gelingt es Kriminellen, ihr schmutziges Geld in den regulären Wirtschaftskreislauf zu bringen?
Eine zentrale Frage für die Staatsanwaltschaft, denn gelingt es, eine Geldwäschereistruktur zu zerstören, sei das «eine sehr effiziente Form der Kriminalitätsbekämpfung», schreibt die Zürcher Staatsanwaltschaft in ihrem Jahresbericht.
Manchmal werde sogar zuerst Geldwäscherei entdeckt – und das führe dann zur Aufdeckung weiterer Straftaten, etwa Drogen- oder Menschenhandel. Wie Kriminelle vorgehen, um Geld zu waschen, zeigt die Behörde ganz konkret in ihrem jüngsten Jahresbericht auf.
So wird Geld unsichtbar
Da gibt es Kriminelle, die das Geld vergraben und zuwarten. Ein weiteres Vorgehen ist die Gründung von Briefkastenfirmen im Ausland, um das Geld über mehrere Stationen weiterzuleiten und zu verschieben. Dadurch wird es für Ermittler schwer nachvollziehbar, woher das Geld stammt.
Eine weitere Methode ist der Transfer ins Ausland über ein sogenanntes Hawala-System (arabisch für Überweisung oder Transfer) – ein informelles Geldnetzwerk ausserhalb von Banken, das meist mit Bargeld funktioniert. Auch scheinbar legale Firmen helfen beim Waschen von Geld: Mit Buchhaltungstricks schleusen sie es in den legalen Kreislauf – besonders in Branchen mit viel Bargeld wie Gastronomie, Autohandel oder Bordelle.
Sonderfall Schweiz
Die Schweiz sei beliebt bei Geldwäschern, schreibt die Staatsanwaltschaft, denn in die Schweiz kann Bargeld unbegrenzt ein- und ausgeführt werden, ohne Deklarationspflicht – erst ab 10'000 Franken muss auf Nachfrage die Herkunft erklärt werden.
Auch im Inland gelten hohe Limiten: Händler müssen erst ab 100'000 Franken die Identität festhalten. Zudem bleibt die 1000er-Note im Umlauf – im Gegensatz zur EU, die grosse Scheine abgeschafft hat. Kein Wunder, so die Zürcher Staatsanwaltschaft, stünden die Schweiz und ihre Währung bei Geldwäschern hoch im Kurs.
«Money Mules» als Massendelikt
Ein erheblicher Teil der Geldwäscherei-Delikte geht im Kanton Zürich auf das Konto der sogenannten «Money Mules», umgangssprachlich auch «Geldesel» genannt. Das sind Personen, die ihr Konto für Kriminelle zur Verfügung stellen, um illegales Geld weiterzuleiten und zu verschleiern.
Sie überweisen, heben ab oder transferieren das Geld ins Ausland. Oft werden sie über Jobanzeigen angeworben, aber wer hier mitmacht, mache sich strafbar, betont die Zürcher Staatsanwaltschaft.