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Rettungsversuch für Geldwäschereigesetz
Aus Rendez-vous vom 15.12.2020. Bild: Keystone
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Geldwäschereigesetz Der aussichtslose Kampf der Anwälte gegen strengere Regeln

Anwälte wehren sich heftig gegen strengere Regeln zur Verhinderung von Geldwäsche. Der Nationalrat legt eine Ehrenrunde ein. Doch die internationalen Aufpasser werden sich am Schluss durchsetzen.

«Rechtsstaatlich bedenklich» sei, was der Bundesrat mit den Anwältinnen und Anwälten vorhabe. Diese markigen Worte brauchte CVP-Vertreter Philipp Matthias Bregy im Frühling im Nationalrat. Sein Beruf: Rechtsanwalt.

Meldung auch bei Verdacht

Der Zorn Bregys gilt einer Verschärfung des Geldwäschereigesetzes. Anwälte, Notare und andere Berater sollen jeden Verdacht auf Geldwäscherei melden müssen. Nicht nur dann, wenn sie selbst Geld in die Hand nehmen oder Geld verschieben – dann sind sie nämlich schon heute meldepflichtig.

Nein, Anwälte sollen neu auch dann Meldung erstatten müssen, wenn sie zum Beispiel bei der Gründung einer Briefkastenfirma helfen und Geldwäscherei dahinter vermuten. So sah es der Bundesrat eigentlich vor. Aber da hatte er die Rechnung ohne die vielen Juristen im Parlament gemacht.

Der Ständerat strich im Herbst die Verschärfung für die Anwälte kurzerhand aus dem Gesetz heraus. Begründung: Das Anwaltsgeheimnis werde sonst «total ausgehöhlt». Hatten wir das nicht schon einmal?

Ein wohl gehütetes Geheimnis wird gelüftet

Vor 14 Jahren war es, als der Bundesrat nach dem Auffliegen mehrerer Geldwäscherei-Skandale ein neues Gesetz vorlegte. Schweizer Banken sollten künftig jeden Verdacht auf Geldwäscherei melden müssen.

Die ersten Reaktionen waren heftig. Eine Meldepflicht für Banken? Kommt gar nicht infrage. Das wäre ein Verstoss gegen das Bankgeheimnis.

Den weiteren Verlauf der Geschichte kennen wir: Der internationale Druck auf die Schweiz wurde so gross, dass das Parlament das Geldwäschereigesetz nur ein Jahr später einfach durchwinkte. Die Banken gaben klein bei. Das Geheimnis der Schweizer Schliessfächer wurde zum Teil gelüftet. Geschadet hat es bekanntlich nicht.

Die Anwälte sind beharrlicher mit ihrem Widerstand als die Banken. Um ein Haar hätte der Nationalrat heute die Vorlage mit strengeren Regeln für die Anwälte versenkt. Nun soll die Rechtskommission noch einmal über die Bücher. Die grosse Kammer legt also eine Ehrenrunde ein.

Früher oder später werden die Anwälte aber ohnehin einknicken müssen. Diese Prognose darf man schon jetzt wagen.

Note ungenügend für die Schweiz

Wenn das Parlament die Verschärfung für die Anwälte ablehnen sollte, werde er zuerst international wieder «Türfallen polieren» müssen, sagt Finanzminister Ueli Maurer. Dann aber werde er mit der gleichen Vorlage einfach wiederkommen. Das könne er jetzt schon garantieren.

Der Grund ist eine internationale Aufsichtsbehörde: die Financial Action Task Force (FATF). Sie überprüft in regelmässigen Abständen die Massnahmen aller Länder gegen Geldwäscherei. Und sie stellt Zeugnisse aus.

Zweimal schon hat die Schweiz wegen der fehlenden Meldepflicht bei Anwälten ein schlechtes Benehmen ins Zeugnis eingetragen erhalten. Übernächstes Jahr wird ein weiteres Mal geprüft.

Bundesrat Maurer weiss: Die Türfallen des Schweizer Finanzplatzes mögen noch so sehr glänzen – die internationalen Aufpasser werden nicht lockerlassen, bis die eidgenössischen Anwälte in die Knie gegangen sind.

Philipp Burkhardt

Philipp Burkhardt

Leiter Bundeshausredaktion

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Philipp Burkhardt ist Leiter der Bundeshausredaktion von Radio SRF, für das er seit über 24 Jahren tätig ist. Davor hatte er unter anderem für «10vor10» und die «SonntagsZeitung» gearbeitet.

Rendez-vous, 15.12.2020, 12:30 Uhr

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