- Nach jahrelanger Kritik hat der Kanton Zürich heute bekannt gegeben, dass er das Haftregime ab Januar 2019 mit einem 2-stufigen Modell modernisiert.
- Was in Zürich neu eingeführt werden soll, gibt es in Luzern schon seit 20 Jahren.
- Die Untersuchungshäftlinge seien dadurch psychisch stabiler und Betreuungsaufwand sowie Kosten tiefer, heisst es dort.
Die Justizvollzugsanstalt Grosshof in Kriens praktiziert gar ein 3-Stufen-Modell: Auf der ersten Stufe ist auch der Luzerner Untersuchungshäftling 23 Stunden in der Zelle eingesperrt. Sobald es aber die Staatsanwaltschaft zulässt, kommt der Häftling auf die zweite Stufe. Hier kann der Gefangene die Zelle tagsüber frei verlassen. Er kann sich auf dem Zellengang aufhalten und in einem kleinen Aufenthaltsraum essen oder soziale Kontakte mit Mithäftlingen pflegen. Auf der dritten Stufe kann er sogar arbeiten oder an den Wochenenden selber kochen.
Das strukturiert den Tag, vertreibt die Langeweile und verhindert Agression. Für Gefängnisdirektor Stefan Weiss liegen die Vorteile auf der Hand, wie er gegenüber «Schweiz aktuell» erklärt: «Die Häftlinge sind psychisch stabiler und wir haben dadurch weniger Betreuungsaufwand. Und damit sinken unsere Kosten.» Unter diesem Aspekt scheint es unverständlich, dass das Luzerner 3-Stufen-Modell nicht längst schweizweit übernommen wurde.