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Schweiz Gericht straft Bundesanwalt Lauber ab

Bundesanwalt Michael Lauber kannte kein Pardon. Nun folgt die Quittung. Sein Entscheid im Juni 2015, fünf Staatsanwälte nicht mehr wieder zu wählen, entspricht faktisch einer Entlassung. So urteilt das Bundesverwaltungsgericht heute. Ein Betroffener erhält nun 14 Monatslöhne ausbezahlt.

Michael Lauber sorgte vergangenen Frühling für Aufsehen. Der Bundesanwalt hatte sich von Mitarbeitern trennen wollen und verweigerte fünf Staatsanwälten die Wiederwahl. Das Vorgehen hat nun ein Nachspiel.

Einer der Betroffenen beschwerte sich – und zog bis vor das Bundesverwaltungsgericht (BVGer). Dieses hat seine Beschwerde nun teilweise gutgeheissen.

Nicht-Wiederwahl mit kostspieligen Folgen

Denn: Die Nicht-Wiederwahl sei faktisch eine Entlassung, weshalb dabei auch dieselben Regeln gelten, begründet das Gericht. Der Betroffene hätte somit zum Beispiel vorgängig wegen ungenügender Leistungen offiziell zuerst verwarnt werden müssen.

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Hoher Preis für Grossreinemachen bei Bundesanwaltschaft
aus Rendez-vous vom 23.02.2016. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 30 Sekunden.

Ein kostspieliger Verfahrensfehler für die Bundesanwaltschaft: Der betroffene Ex-Staatsanwalt bekommt seinen Abgang nun mit 14 Monatslöhnen abgefedert.

Lauber hatte im Mai fünf von insgesamt 31 Staatsanwältinnen und -anwälten mitgeteilt, dass er sie nicht wiederwähle. Einige von ihnen arbeiteten zum Teil 15 bis 20 Jahre für die Bundesanwaltschaft. Diese hatte in den letzten Jahren schon mehrfach Abfindungen an Personal bezahlt, das entlassen wurde.

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