Michael Lauber sorgte vergangenen Frühling für Aufsehen. Der Bundesanwalt hatte sich von Mitarbeitern trennen wollen und verweigerte fünf Staatsanwälten die Wiederwahl. Das Vorgehen hat nun ein Nachspiel.
Einer der Betroffenen beschwerte sich – und zog bis vor das Bundesverwaltungsgericht (BVGer). Dieses hat seine Beschwerde nun teilweise gutgeheissen.
Nicht-Wiederwahl mit kostspieligen Folgen
Denn: Die Nicht-Wiederwahl sei faktisch eine Entlassung, weshalb dabei auch dieselben Regeln gelten, begründet das Gericht. Der Betroffene hätte somit zum Beispiel vorgängig wegen ungenügender Leistungen offiziell zuerst verwarnt werden müssen.
Ein kostspieliger Verfahrensfehler für die Bundesanwaltschaft: Der betroffene Ex-Staatsanwalt bekommt seinen Abgang nun mit 14 Monatslöhnen abgefedert.
Lauber hatte im Mai fünf von insgesamt 31 Staatsanwältinnen und -anwälten mitgeteilt, dass er sie nicht wiederwähle. Einige von ihnen arbeiteten zum Teil 15 bis 20 Jahre für die Bundesanwaltschaft. Diese hatte in den letzten Jahren schon mehrfach Abfindungen an Personal bezahlt, das entlassen wurde.