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Baselbieter Kantonsgericht weist Beschwerde gegen Spitalschliessung ab.
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 12.01.2022. Bild: Keystone
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Gerichtsentscheid Die Schliessung des Laufentaler Spitals ist rechtens

Das Baselbieter Kantonsgericht wies eine Beschwerde eines Vereins gegen den Landratsbeschluss ab.

Dem Gerichtsentscheid vom Mittwoch ist eine Beschwerde von elf Laufentaler Bürgerinnen und Bürger vorausgegangen. Diese wehrten sich gegen den politischen Entscheid, das Spital in Laufen per Ende 2020 zu schliessen und in ein ambulantes Gesundheitszentrum umzuwandeln. Die Beschwerdeführer beriefen sich dabei auf den Laufentalervertrag, der ihrer Meinung nach dem Laufental ein Spital zusichern würde. Das sah das Baselbieter Kantonsgericht heute jedoch anders und lehnte die Beschwerde ab.

Der Laufentalervertrag

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Der Vertrag über die Aufnahme des bernischen Amtsbezirks Laufen von 1983 regelt den Übergang des Laufentals vom Kanton Bern zum Kanton Baselland. Er enthält unter anderem folgende Garantien:

  • Der Bestand des Spitals mit Grundversorgung für Chirurgie, Innere Medizin, Gynäkologie, Geburtshilfe und mit der Notfallstation bleibt dauernd gewährleistet.
  • Die historisch gewachsenen Feiertage der Gemeinden des Bezirks Laufen gelten weiterhin als öffentliche Feiertage.
  • Die Motocross-Veranstaltung in Roggenburg kann weiterhin durchgeführt werden.
  • Es bestehen ein Statthalteramt, eine Bezirksschreiberei und ein Bezirksgericht nach dem Recht des Kantons Basel-Landschaft.

Mehrere im Vertrag festgehaltene Garantien bestehen heute nicht mehr aus unterschiedlichen Gründen: Nach einer Verwaltungsreform gibt es im Baselbiet beispielsweise keine Statthalterämter und Bezirksschreibereien mehr. Auch die Motocross-Rennen in Roggenburg finden nicht mehr statt.

Das Kantonsgericht hält den Laufentalervertrag für erfüllt, auch wenn das Spital zu einem Gesundheitszentrum zurückgestuft worden ist. Das Gericht hatte sich am Mittwoch in Liestal mehrere Stunden lang beraten und die Beschwerde der Laufentaler mit 3 zu 2 Stimmen abgelehnt.

Medizinische Grundversorgung ist gewährleistet

Solange die medizinische Grundversorgung in Laufen gewährleistet sei, würde der Laufentaler Vertrag erfüllt, sagte eine Richterin. Von «romantischen Vorstellungen» eines Spitalbetriebs aus dem vergangenen Jahrhundert müsse man sich verabschieden. Optimale Behandlung sei für Laufentalerinnen und Laufentaler wichtiger, auch wenn sie nicht mehr nur in Laufen stattfinde.

Die Zahl an Geburten sei im Kantonsspital Laufen schon lange vor der Schliessung tief gewesen, und damit sei die Qualität gewiss geringer gewesen als in einem Spital mit hohen Fallzahlen, hiess es. Schwere Notfälle im Spital Laufen würden heute sowieso in ein anderes Spital verlegt, und das hätten die Laufentaler ja auch akzeptiert, argumentierte das Kantonsgericht weiter. Krankenwagen seien heute ausgerüstet wie «halbe Spitäler», und so würde die im Laufentaler Vertrag garantierte Grundversorgung schon während des Transports in ein anderes Spital gewährleistet.

Lange Geschichte des Spitals Laufen

Das Spital, das 1872 aus der Erbschaft des Politikers und Arztes Conrad Feninger errichtet wurde, ist inzwischen zum Gesundheitszentrum für ambulante Fälle zurückgestuft worden. Die Baselbieter Regierung hatte auf Ende 2014 die Geburtsklinik im Spital Laufen aufgehoben. Vier Laufentaler reichten daraufhin Beschwerde beim Kantonsgericht ein. Das Kantonsgericht trat nicht darauf ein, weil kein entsprechendes Dekret des Landrats vorlag, gegen das man hätte Beschwerde einreichen können.

Im November 2020 hatte der Baselbieter Landrat einstimmig beschlossen, dass einzig die Spitäler Liestal und Bruderholz stationäre Behandlungen anbieten. Mit diesem Parlamentsbeschluss war das notwendige Dekret geschaffen worden und elf Laufentaler Bürgerinnen und Bürger konnten eine Beschwerde beim Kantonsgericht einreichen und den Inhalt des Laufentalvertrags überprüfen lassen. Das Urteil des Kantonsgerichts kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Regionaljournal Basel, 12.01.2022, 12.03 Uhr;

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