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Vater warf Tochter Kopf voran zu Boden – Nun startet der Gerichtsprozess
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 10.01.2023. Bild: Colourbox
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Gerichtsprozess in Brugg (AG) Vierjährige in Einkaufscenter schwer verletzt: Vater vor Gericht

  • Im August 2019 schleuderte ein 50-jähriger Mann seine vierjährige Tochter im Einkaufscenter Neumarkt Brugg mehrmals zu Boden.
  • Das Kind erlitt ein schweres Schädelhirntrauma.
  • Am Dienstag startet ein mehrtägiger Prozess vor dem Bezirksgericht Brugg.
  • Die Staatsanwaltschaft hat den Mann wegen versuchten Mordes angeklagt. Sie fordert 20 Jahre Gefängnis.

Die Ermittlungen hätten gezeigt, dass der Tat eine verbale Auseinandersetzung zwischen der Mutter und dem Beschuldigten vorausgegangen war, sagt die Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe Mutter und Tochter im Bus abgepasst. Als sie am Bahnhof ausgestiegen seien, nahm er die Tochter an der Hand und lief ein paar Schritte vor der Mutter weg in Richtung Neumarkt. Die Mutter ermahnte den Vater.

Daraufhin eskalierte gemäss Staatsanwaltschaft die Situation. Sie wirft dem Angeklagten vor, dass er, im Neumarkt Brugg angekommen, plötzlich seine Tochter an den Hüften gepackt und das Kind mit dem Kopf voran und mit voller Wucht auf den Boden geschleudert hatte.

Obwohl die Mutter versuchte, ihn davon abzuhalten, packte er – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – seine Tochter erneut an den Beinen und schleuderte sie ein weiteres Mal mit voller Wucht auf den Boden. Erst dank der Hilfe von Drittpersonen konnte das Mädchen in einem angrenzenden Laden in Sicherheit gebracht werden. Später wurde es mit der Rega ins Kinderspital Zürich geflogen.

Der Angeklagte habe mindestens in Kauf genommen, sein Kind schwer zu verletzen, sagt die Staatsanwaltschaft. Er habe die Wehrlosigkeit der Tochter, die ihm im Vater-Tochter-Verhältnis blind vertraute, ausgenutzt.

Motiv noch nicht bekannt

Das Mädchen habe sich in der Zwischenzeit von den schweren Verletzungen erholt, heisst es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Zum möglichen Motiv und Aussageverhalten des Angeklagten erfahre man erst vor Gericht mehr.

Die Mutter des Kindes hat gesundheitliche Probleme und ist IV-Rentnerin. Gemäss Anklageschrift kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Mutter und Vater. 2019 wurde der Man nach Drohungen und körperlicher Gewalt gegen die Frau festgenommen und vom Wohnort weggewiesen. Sie brach daraufhin den Kontakt mit ihm ab.

20 Jahre Gefängnis?

Die Staatsanwaltschaft fordert 20 Jahre Freiheitsstrafe, eine unbedingte Geldstrafe, eine ambulante Massnahme und 15 Jahre Landesverweis. Der Angeklagte stammt aus dem Irak. Welche Strafe die Verteidigung fordert, wird erst vor Gericht bekannt.

Der Gerichtsprozess dauert mehrere Tage, auch deshalb, weil Übersetzungen nötig sind. Der Mann befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Das Urteil wird am Freitagnachmittag erwartet.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 10.01.2023, 06:31 Uhr;

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