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Gesetz für Mehrwertsteuer Auch private Spitex soll von der Mehrwertsteuer befreit werden

Der Ständerat will, dass auch gewinnorientierte Spitex-Dienste keine Mehrwertsteuer mehr bezahlen müssen.

Gemeinnützige öffentlich-rechtliche Spitex-Organisationen haben einen Leistungsauftrag von Kantonen und Gemeinden, ihre Leistungen sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Mehrwertsteuerpflichtig sind aber jene Spitex-Organisationen, die mehr als 100'000 Franken Umsatz machen. Dann gelten sie als private Organisationen und zahlen dem Staat auf ihren Leistungen den vollen Mehrwertsteuersatz.

Diese 7.7 Prozent verrechnen sie am Ende ihren Patientinnen und Patienten. Deshalb befasste sich der Ständerat mit dem Vorschlag, auch die privaten Spitex-Dienste von der Mehrwertsteuer zu befreien. Mitte-Ständerat Pirmin Bischof (SO) legte sich dafür ins Zeug, nicht ganz uneigennützig, denn Bischof ist Präsident des grossen privaten Spitexverbandes ASPS. Es gehe um die Frage «der mehrwertsteuerlichen Gleichstellung von gleichen Leistungen, die am gleichen Ort, für die gleichen Patienten erbracht werden».

Gleichstellung privater und öffentlicher Spitex-Organisationen

Denn die Hilfe im Haushalt wie Putzen, Waschen oder zum Arzt gehen mit einer betagten Person wird bei privaten Spitex-Diensten teurer, weil die volle Mehrwertsteuer dazu kommt. Der Bundesrat selber hat in einem Bericht die ungleiche Behandlung von gewinnorientierten und nicht-gewinnorientierten Spitex-Organisationen festgehalten.

Tampons zum reduzierten Satz, Versandhäuser im Ausland pflichtig

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Mehrwersteuer ja oder nein – und zu welchem Satz? Folgendes hat der Ständerat heute entschieden:

  • Ausländische Online-Versandhäuser müssen künftig auf ihrem Schweizer Umsatz die Mehrwertsteuer entrichten. Bis jetzt waren sie bei weniger als 100'000 Umsatz pro Jahr befreit.
  • Tampons und Binden werden neu zum reduzierten Satz von 2.5 Prozent besteuert (statt 7.7 Prozent).

Differenzen zum Nationalrat gibt es unter anderem noch bei der Besteuerung von Reisebüros – und eben bei der Spitex (siehe Hauptartikel).

Diese Differenzierung sei vom Gesetzgeber aber so gewollt, weil hauswirtschaftliche Leistungen auch von nicht-pflegebedürftigen Personen in Anspruch genommen werden. So könnten zum Beispiel auch private Putzfirmen abwaschen und die Wohnung putzen, sagte Peter Hegglin (ZG) von der Mitte: «Führte ein Putzinstitut diese Reinigung aus, würde es sich um eine Leistung handeln, welche zum Normalsatz von 7.7. Prozent besteuert würde.»

Neue Grenzen und Bruchstellen

So schaffe man eine neue Ungleichheit gegenüber diesen Firmen. Deshalb stellte sich auch Bundesrätin Karin Keller Sutter gegen die Gleichstellung der privaten Spitex-Dienstleister: «Sie verschieben die Grenze zwischen steuerbaren und von der Steuer ausgenommenen Leistung neu. Und das führt einfach zu einer neuen Bruchstelle.»

Auf eine ganz andere Bruchstelle machte FDP-Ständerat Ruedi Noser (ZH) aufmerksam. Er kritisierte die zahlreichen Ausnahmen von der Mehrwertsteuer. Dass man die nicht-gewinnorientierte Spitex davon befreit habe, erachtet er gar als fundamentalen Fehler: «Irgendwo in der Vergangenheit hat man begonnen – und das ist das Ziel der politischen Lobbys gewesen – Nicht-gewinnorientierte von der Mehrwertsteuer zu befreien. Und das ist einfach nicht zweckorientiert. Die Mehrwertsteuer ist nicht dazu da, sozialpolitische Ziele zu erreichen.»

Man könne doch nicht das staatliche Geschäftsmodell bevorteilen, sagte Noser weiter. Dennoch stimmte auch er schliesslich für die Gleichbehandlung, sie kam im Ständerat knapp durch. Aber Ruedi Noser erhofft sich nun vom Nationalrat eine genauere Betrachtung seines Vorbehalts.

Rendez-vous, 28.02.2023, 12:30 Uhr

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