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Corona-App: Das Parlament besteht auf der Ausarbeitung eines Gesetzes
Aus HeuteMorgen vom 06.05.2020. Bild: Keystone
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Gesetz für Tracing-App Die Corona-App kommt erst im Sommer

Eigentlich hätten die Entwickler der Corona-App schon am nächsten Montag starten wollen – vorerst kommt bloss eine Testversion.

Das Parlament hat in der ausserordentlichen Session in Bern beschlossen, dass zuerst ein Gesetz zu einer neuen Corona-Warn-App verabschiedet werden muss, bevor man die App aufs Smartphone laden kann.

«Das verlangsamt den Prozess überhaupt nicht. Das ist nicht Ziel der Kommission», versicherte FDP-Nationalrat Damien Cottier als Sprecher der staatspolitischen Kommission gestern Abend. Es gehe nicht darum, den Bundesrat bei der Einführung der App auszubremsen.

Vielmehr sei die Kommission der Ansicht, dass es für die breite Lancierung der sogenannten «Proximity Tracing App» zurzeit einfach keine genügende gesetzliche Grundlage gebe. Und diese sei nötig, gehe es doch bei der App – obschon sie freiwillig sein soll – um einen potenziellen Eingriff in die Grundrechte.

Braucht es für die App eine gesetzliche Grundlage?

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Felix Uhlmann, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich, sagt gegenüber SRF News, dass staatliches Handeln immer eine gesetzliche Grundlage braucht – auch wenn die App danach auf einer freiwilligen Basis genutzt werden kann. «Der Erlass eines dringlichen Bundesgesetzes ist richtig.» Unklar findet er aber, weshalb eine Zwischenlösung bis zum Erlass des Gesetzes nicht möglich sein soll. «Der Bundesrat hat während der Corona-Zeit viele Verbote erlassen. Er hätte als mildere Massnahme auch Verbote aufheben können unter der Bedingung, dass man die App nutzt.» Gemäss Uhlmann hätte die Regierung die App beispielsweise vorschreiben können, um die Einschränkungen zu minimieren. So hätten vielleicht Coiffeure-Besuche stattfinden können, mit der Bedingung, dass der Kunde die App installiert.

Lancierung frühestens im Juli

Der Nationalrat – und einen Tag davor der Ständerat – haben diese Haltung unterstützt. Damit muss der Bundesrat nun ein dringliches Bundesgesetz ausarbeiten, um die App in der Schweiz einführen zu können. In der Sommersession im Juni soll es von beiden Räten verabschiedet werden. Mit der breiten Lancierung der App ist somit frühestens im Juli zu rechnen.

Trotzdem soll die App aber schon vorher zum Einsatz kommen, wenn es nach dem Bundesrat geht – aber bloss in der Form eines Tests. «Es wird sicher keine riesengrosse Testphase sein», kündigte Gesundheitsminister Alain Berset gestern vor dem Nationalrat an. Die Testphase erlaube es der Community, die sich gut mit dem Thema auskenne, die Solidität der App zu testen.

Es wird sicher keine riesengrosse Testphase sein.
Autor: Alain BersetBundesrat

Weitere Details hat Berset noch nicht verraten wollen. Nur so viel: Die Testphase werde demnächst starten und «einige Wochen» dauern. Damit eine Tracing-App richtig funktioniert, müssen sie mindestens 60 Prozent der Bevölkerung auf ihren Smartphones installiert haben, sagen die Entwickler. Dies dürfte in einer Testphase kaum zu erreichen sein.

Heute Morgen, 6. Mai 2020, 6:00 Uhr

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