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Glasfaser-Sabotage Rheinfelden Fünf junge Schweizer wegen dutzenden Delikten verurteilt

  • Das Bezirksgericht Rheinfelden AG hat fünf junge Schweizer verurteilt.
  • Die drei Hauptbeschuldigten erhalten Freiheitsstrafen von rund acht, sechs und vier Jahren.
  • Die Beschuldigten haben unter anderem in der Region Rheinfelden mehrfach Glasfaserkabel durchgeschnitten.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bekannt wurde der mehrtägige Gerichtsprozess unter dem Stichwort «Wolfsrudel-Prozess». Die fünf Männer waren in einer Bande organisiert. Sie kommunizierten über einen Whatsapp-Chat mit dem Namen «Das Wolfsrudel». Gemäss Staatsanwaltschaft spielte die Gruppendynamik für die über 40 Straftaten eine Rolle.

Zerschnittene Glasfaser in Rheinfelden Ende 2023

Die Staatsanwaltschaft spricht vom «Cable-Cut-Prozess». Sie nimmt damit Bezug auf die zerschnittenen Glasfaserkabel Ende 2023, als rund 4000 Haushalte ohne Internet, Kabelfernsehen und Telefonie waren.

Lange Liste von Vergehen

Fünf junge Männer im Alter von 20 und 21 Jahren mussten sich vor Gericht verantworten. Die drei Hauptbeschuldigten müssen rund acht, sechs und vier Jahre ins Gefängnis, hat das Bezirksgericht entschieden. Zwei erhalten eine bedingte Geldstrafe.

Zwei der Hauptbeschuldigten erhalten auch eine sogenannte vollzugsbegleitende Massnahme, unter anderem um eine Asperger-Autismus-Störung zu behandeln. Derjenige, der sechs Jahre Freiheitsstrafe kassiert hat, erhält zudem ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen.

Ein Minderjähriger wurde nach dem Jugendstrafrecht beurteilt. Jenes Urteil ist nicht öffentlich.

Die Liste der Vorwürfe an die fünf Männer war vor Gericht deutlich länger als die Glasfaser-Sabotage. Die Staatsanwaltschaft warf den fünf jungen Männern unter anderem auch Cyberangriffe, gewerbs- und bandenmässigen Diebstahl, Störung des öffentlichen Verkehrs, mehrfache versuchte Erpressung, teilweise versuchte Nötigung und strafbare Vorbereitungshandlungen zu Raub vor.

Das Gericht verurteilte die jungen Männer unter anderem wegen mehrerer Delikte dieser Liste. Es begründete die Urteile damit, dass die Bande zwar einen Anführer hatte, aber alle mitgemacht hätten. Es wurde berücksichtigt, dass einzelne Täter zum Teil noch jugendlich waren. Das hat sich strafmildernd ausgewirkt. Strafverschärfend wurde bei jenen geurteilt, die bereits Vorstrafen hatten.

Unterschiedliche Strafanträge

Die Staatsanwaltschaft forderte für den Hauptbeschuldigten eine unbedingte zehnjährige Freiheitsstrafe. Für den zweiten wollte sie acht Jahre unbedingt; für den dritten zuerst sechs, neu acht Jahre unbedingt. Alleine die Anklageschrift für den Hauptbeschuldigten umfasst 50 Seiten.

Die Verteidigung wies vor Gericht auf mildernde Umstände hin. Zum Teil seien die jungen Männer bei einigen Straftaten noch minderjährig gewesen. Einer habe sich im vorzeitigen Strafvollzug positiv entwickelt. Einer der Verteidiger argumentierte, dass sein Mandant eine Autismus-Asperger-Diagnose habe. Die Verteidigung forderte deutlich kürzere Freiheitsstrafen, zwischen 12 Monaten bedingt und 4 Jahren unbedingt.

Prominente Firmen geschädigt

Der Sachschaden liegt gemäss Staatsanwaltschaft bei rund 400'000 Franken. Unter den Geschädigten sind unter anderem die Stadt Rheinfelden, Sunrise, die SBB, die Schweizer Armee, Coop, Holcim, Postfinance, die Aargauische Kantonalbank, die Landi, der Kanton Basel-Landschaft sowie das Berufsbildungszentrum Baselland.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann von den Parteien ans Aargauer Obergericht weitergezogen werden.

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Regionaljournal Aargau Solothurn, 11.6.2026, 6:31 Uhr ; 

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