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Bundesrat bekämpft Lohndiskriminierung
Aus Tagesschau vom 26.10.2016.
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Schweiz Gleiche Löhne für Mann und Frau: Bundesrat will Transparenz

Der Bundesrat nimmt einen weiteren Anlauf im Kampf gegen Lohndiskriminierung. So sollen Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern verpflichtet werden, Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern transparent zu machen.

Seit 35 Jahren ist Lohngleichheit in der Verfassung verankert – doch die Realität hinkt hinterher. Nach wie vor sei die Schweiz weit davon entfernt, dass Männer und Frauen für gleiche Arbeit gleich viel verdienten, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga in Bern. Nach wie vor betrage der nicht erklärbare Lohnunterschied 8,7 Prozent, was 678 Franken pro Monat entspreche.

Künftig sollen deshalb Unternehmen mit mindestens 50 Angestellten verpflichtet werden, Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern transparent zu machen. Daran hält der Bundesrat trotz Widerstand in der Vernehmlassung fest.

Keine staatlichen Kontrollen

Die Schweiz sei im internationalen Vergleich jüngst gar noch zurückgefallen, sagte Sommaruga. Zwar könnten Frauen gegen Lohndiskriminierung klagen, doch sei das kostspielig. Auch der freiwillige Weg mit dem Lohngleichheitsdialog habe nicht zum Ziel geführt. Der Bundesrat sei deshalb der Auffassung, dass es gesetzliche Massnahmen brauche.

Die Regierung hat das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) nun beauftragt, bis nächsten Sommer einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. In den wesentlichen Punkten will sie bei den ursprünglichen Vorschlägen bleiben. Eine «Lohnpolizei» im Sinne staatlicher Kontrollen und Sanktionen ist nicht geplant: Der Bundesrat setzt darauf, dass Unternehmen die Löhne anpassen, wenn die Ungleichheit sichtbar wird.

Lohnanalyse samt Prüfung

Von den neuen Regeln betroffen wären Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden. Sie sollen verpflichtet werden, alle vier Jahre eine Lohnanalyse durchzuführen und diese von einer Revisionsstelle überprüfen zu lassen.

In der Vernehmlassung hatte der Bundesrat vorgeschlagen, auch staatlich anerkannte Selbstregulierungsorganisationen für die Prüfung zuzulassen. Darauf will er nun verzichten. Er will aber Möglichkeiten für ein Zertifizierungssystem prüfen. Zudem sollen die Unternehmen bei der Durchführung der Lohnanalysen Gewerkschaften einbeziehen können anstelle der Kontrolle durch eine Revisionsstelle.

Keine «schwarze Liste»

Anschliessend müssten die Arbeitgeber die Angestellten über das Ergebnis der Kontrolle und das Ausmass einer allfälligen Lohndiskriminierung informieren. Diese Informationspflicht soll für das Unternehmen einen Anreiz schaffen, Unstimmigkeiten zu korrigieren.

Als Variante hatte der Bundesrat eine Meldepflicht an eine staatliche Stelle und eine öffentlich zugängliche Liste säumiger Arbeitgeber zur Diskussion gestellt. Weil die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer dies ablehnte, will der Bundesrat nun aber darauf verzichten – und setzt vielmehr auf die Selbstverantwortung der Arbeitgeber. Sommaruga sprach von von einer schlanken Regelung, die viel bewirken könne.

Ob die Vorlage im Parlament eine Mehrheit findet, ist indes offen. Die Vorschläge hätten in der Vernehmlassung stark polarisiert, stellte Sommaruga fest. Begrüsst wurden sie von der Hälfte der Kantone, der SP, den Grünen, der GLP und den Arbeitnehmerorganisationen. Allerdings hätten sich diese Sanktionen gewünscht.

Widerstand im bürgerlichen Lager

Gegen eine Regulierung stellten sich die andere Hälfte der Kantone, SVP, FDP, CVP und BDP sowie die Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände. Eine geschlossene Ablehnung durch die bürgerlichen Parteien ist allerdings nicht zu erwarten: Die CVP- und die FDP-Frauen etwa sprachen sich für Massnahmen aus.

Die Kritiker warnen vor administrativem Aufwand und Kosten für die Unternehmen. Dazu sagte Sommaruga, auch Lohndiskriminierung habe ihren Preis. Gemäss einer Regulierungsfolgeabschätzung, die der Bundesrat vor einem Jahr veröffentlichte, würde der Aufwand für mittlere Unternehmen zwei Tage betragen.

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