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EU will auch Beihilfen in der Schweiz geregelt haben
Aus Echo der Zeit vom 20.01.2018. Bild: Keystone
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Gleiches Recht für alle EU will staatliche Hilfe für Schweizer Unternehmen verbieten

Beim Konflikt zwischen der Schweiz und der Europäischen Union steht das so genannte Rahmenabkommen im Zentrum. Hier hat die EU der Schweizer Seite neue Vorschläge unterbreitet, welche die Diskussion entkrampfen sollen.

Doch daneben gibt es noch ein weiteres Thema, das bislang kaum diskutiert wurde, aber ebenfalls ziemlich brisant ist. Es geht dabei um staatliche Beihilfen, welche in der EU verboten sind und welche die EU ebenfalls im Rahmenabkommen regeln möchte.

Ich glaube schon, dass es einen kleineren Kulturschock auslösen würde.
Autor: Simon Hirsbrunner Spezialist für bilaterale Angelegenheiten

Die Forderung der EU hat es in sich – und sollte sich die EU durchsetzen, hätte es erhebliche Auswirkungen für die Schweiz, sagt Simon Hirsbrunner. Er ist Anwalt sowie Spezialist für bilaterale Angelegenheiten, und lebt seit Jahren in Brüssel. «Ich glaube schon, dass es einen kleineren Kulturschock auslösen würde», erklärt er.

Keine staatliche Unterstützung für Unternehmen

Hirsbrunner hat sich auch intensiv mit dem europäischen Beihilferecht und dessen Auswirkungen auf die Schweiz auseinandergesetzt. Was kompliziert tönt, ist vom Grundsatz her einfach.

In der Europäischen Union dürfen Staaten Unternehmen nicht unterstützen. Diese Art staatlicher Beihilfen könne ein Unternehmen gegenüber anderen bevorteilen. Das wiederum würde den Wettbewerb verzerren und das will man in der EU nicht.

Ein Beispiel für solch unerlaubte Beihilfen, welches in letzter Zeit für Schlagzeilen sorgte, sind die Steuerprivilegien, welche der irische Staat dem Unternehmen Apple gewährte. Das Verbot gilt generell.

Einzige Ausnahme ist, wenn solche Hilfen einem übergeordneten Interesse dienen. Hirsbrunner erläutert: «Die EU geht davon aus, dass die Schweiz genau gleich wie die Mitgliedsstaaten das Beihilfeverbot übernehmen müsste. Das würde sehr viele Bereiche erfassen, von denen man heute gar keine Vorstellung hat, dass das beihilferechtlich relevant sein könnte.»

Beihilfeverbot in der Schweiz hätte weitreichende Folgen

Die EU-Kommission fordert, dass dieses Beihilfeverbot im institutionellen Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU verankert wird. Das Verbot würde dann für alle Themenbereiche gelten, die unter das Rahmenabkommen fallen – mit potentiell weitreichenden Folgen.

Hirsbrunner nennt etwa staatliche Massnahmen, um erneuerbare Energien zu fördern oder auch Steuererleichterungen, um ausländische Unternehmen anzulocken. Das Verbot könnte aber auch greifen, wenn die Stadt Zürich etwa dem Eishockeyclub ZSC ein Darlehen gewährt für den Bau eines neuen Stadions in Altstetten.

Das Beihilferecht übernehmen, so wie es in der EU praktiziert wird, das wäre für uns heute ein zu grosser Schritt.
Autor: Simon Hirsbrunner Spezialist für bilaterale Angelegenheiten

«Es besteht ein Druck der EU, dass wir uns beihilferechtlich anpassen», erläutert Hirsbrunner. «Das müssen wir ernst nehmen. Wir müssen sicher in bestimmten Bereichen auch nachgeben. Aber insgesamt das Beihilferecht übernehmen, so wie es in der EU praktiziert wird, das wäre für uns heute ein zu grosser Schritt und nach meiner Überzeugung auch nicht notwendig.»

Forderung der EU liegt seit Jahren auf dem Tisch

Die Forderung der EU, das Beihilfeverbot im Rahmenabkommen auch für die Schweiz zu verankern, liegt seit Jahren auf dem Tisch. Und diese Forderung sei auch nachvollziehbar, sagt Hirsbrunner. Wenn das Verbot für alle EU-Mitgliedstaaten gilt, sei es verständlich, dass das auch für die Schweiz gelten soll, wo sie Zugang hat zum Binnenmarkt:

Staatsgarantie für Kantonalbanken auf der Kippe

Der Bundesrat möchte deshalb das Beihilfeverbot nicht im übergeordneten Rahmenabkommen verankern, sondern individuell in allenfalls neuen bilateralen Abkommen. Also zum Beispiel im möglichen Stromabkommen oder in einem Finanzdienstleistungsabkommen. Sollte der Bundesrat tatsächlich ein solches Finanzdienstleistungsabkommen anstreben, würde es wohl bedeuten, dass die Staatsgarantie für die Kantonalbanken als unerlaubte Beihilfen verboten würden.

Das Verbot staatlicher Beihilfen spielt in der öffentlichen Debatte in der Schweiz bislang schlicht keine Rolle. Hier dominieren die europäischen Richter, welche der Schweiz auf die Finger klopfen könnten.

Auch wenn die EU-Kommission der Schweiz einen neuen Vorschlag unterbreitet hat, welcher es der Schweiz einfacher machen soll, die europäischen Richter doch noch zu schlucken, dann sind damit nicht alle Fragen beantwortet: Das Verbot der staatlichen Beihilfen bleibt eine der grossen ungelösten Fragen zwischen der Schweiz und der EU.

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