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Goldhandelsplatz Schweiz Die grosse Lücke im Geldwäschereigesetz

Die Schweiz ist der grösste Goldhandelsplatz der Welt. Schätzungsweise 40 bis 70 Prozent der weltweiten Goldproduktion werden in Raffinerien in der Schweiz in Form von Münzen und Barren gegossen. Aber Goldraffinerien sind nicht dem Geldwäschereigesetz unterstellt. Im Parlament wird mit einer Revision versucht, diese Lücke zu schliessen.

Denn es geht um Gold, das Bürgerkriege finanziert. Gold, mit dem die Mafia in Südamerika Einnahmen aus Auftragsmorden und dem Drogenhandel wäscht. Gold, das von Kindern geschürft wird: Solches Gold kann in Schweizer Raffinerien gelangen, sagt Stefan Mbiavanga. Der Jurist an der Universität Basel forscht zu dieser Frage und stellt fest:

«Eine ausländische Organisation, die in Strafverfahren wegen Schmuggels, organisierter Kriminalität oder Geldwäscherei verwickelt ist, hätte Mühe, bei einer Schweizer Bank nur ein Sparbüchlein zu eröffnen. Wenn sie aber ihr Vermögen in Form von Gold an eine Schweizer Raffinerie senden will, geht das nach wie vor problemlos.»

Gold unbekannter Herkunft

Die Herkunft des Goldes ist nach dem Raffinierungsprozess nicht mehr feststellbar und lässt sich weltweit verkaufen. Trotzdem sind solche Geschäfte in der Schweiz dem Geldwäschereigesetz nicht oder nur zu einem kleinen Teil unterstellt.

Das sei eine Lücke, stellt Jurist Stefan Mbiavanga fest. In der Schweiz gibt es fünf Raffinerien in den Kantonen Tessin, Neuenburg und Bern. Sie unterliegen einer Selbstregulierung und sollten die Herkunft des Rohgoldes kennen.

Mbiavanga bezweifelt das: «Der Goldmarkt in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist notorisch informell und unterreguliert. Zudem sind die Emirate bekannt als Umschlagplatz für ‹Blutgold› aus Afrika. Nichtsdestotrotz wird weiterhin Gold in die Schweiz importiert.»

Die gewerbsmässige Herstellung von Schmelzprodukten solle dem Geldwäschereigesetz unterstellt werden, sagt Mbiavanga. Rund 25 Unternehmen in der Schweiz gingen dieser Tätigkeit nach, darunter die fünf Raffinerien.

Gold oder Finanzanwälte im Gesetz?

Dieser Vorschlag wird in der laufenden Gesetzesrevision diskutiert. Nationalrätin Florence Brenzikofer (Grüne/BL) ist in der Kommission mit einem entsprechenden Antrag knapp unterlegen. Sie hofft aber auf die anstehende Debatte im Nationalrat: «Gespräche mit den anderen Fraktionen laufen.»

Noch im Dezember hatten sich Die Mitte und die SVP bereit erklärt, Goldraffinerien dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen – aber nur, wenn die Ratslinke im Gegenzug akzeptiert, dass Berater und Anwälte der Finanzbranche ausgeklammert werden.

Das habe aber nicht geklappt, sagt Mitte-Politiker Philipp Matthias Bregy (CVP/VS): «Der Kompromiss ist gescheitert, weil die Ratslinke signalisiert hat, dass Goldraffinieren für sie wichtig sind, aber die Beratertätigkeiten eine übergeordnete Wichtigkeit haben.»

Kompromiss mit einer Minimalvariante

Deshalb möchte Die Mitte das Geldwäschereigesetz nun mithilfe der SVP verabschieden. Und zwar in Form einer Minimalvariante, die der Ständerat bereits gutgeheissen hat: ohne Unterstellung der Anwälte unter das Geldwäschereigesetz.

Das Bündnis steht aber auf wackligen Beinen, da die SVP bisher die Position vertreten hat, es brauche gar keine Revision. Barbara Steinemann (SVP/ZH) beschwichtigt: «Im Sinn eines guten Kompromisses und auch weil der Ständerat nur ganz wenige Punkte reguliert hat, stimmen wir der Teilrevision zu.»

Wenn die Unterstützung der SVP zur Gesetzesrevision nun doch zu bröckeln beginnt, stellt sich in der Parlamentsdebatte erneut die Frage: Gold oder Anwälte.

Echo der Zeit, 28.02.2021; 18:00 Uhr ; 

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