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Google, Twitter und Co. Bundesrat will Nutzern von Tech-Plattformen mehr Rechte geben

  • Nutzerinnen und Nutzer grosser Kommunikationsplattformen wie Google und Twitter sollen in der Schweiz mehr Rechte erhalten.
  • Der Bundesrat will die Plattformen regulieren und hat eine Vernehmlassungsvorlage dazu bestellt, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.
  • Die grossen Kommunikationsplattformen beeinflussen vermehrt die öffentliche Debatte in der Schweiz, werden aber kaum reguliert, so das Argument.

Heute sind die Online-Plattformen der internationalen Konzerne kaum reguliert. Wer Google nutzt und Inhalte teilt – etwa auf Twitter oder Facebook – ist schlecht geschützt und sieht nicht hinter die Oberfläche. So bleiben etwa jene Prozesse im Dunkeln, die dazu führen, dass Inhalte angezeigt oder dass sie gelöscht werden.

Bundesrat will Auflagen für Big Tech

Das möchte der Bundesrat ändern und er hat das Bundesamt für Kommunikation damit beauftragt, eine Vorlage dafür vorzubereiten.

Doch kann die Schweiz gegenüber den Internetgiganten genügend Gewicht aufbauen? Ja, sagt Erik Schönenberger, Geschäftsführer der Digitalen Gesellschaft. Er verweist auf ähnliche Regelwerke, die in der EU derzeit eingeführt werden. «In diesem Rahmen ist es auf jeden Fall möglich, dass man Einfluss nehmen kann.»

EU nimmt Big Tech in die Pflicht

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Der europäische Digital Services Act (DSA) ist eine Verordnung der Europäischen Union. Diese reguliert die Pflichten digitaler Serviceanbieter. Die Pflichten werden sich mit dieser neuen Regulierung für verschiedene Akteure, insbesondere für die «Very Large Online Platforms», also zum Beispiel Google, Twitter und Tiktok, signifikant ändern.

Ziel des DSA ist es, Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit innerhalb des Binnenmarktes zu fördern. Gleichzeitig soll ein Rahmen für eine bessere Transparenz sowie eine klare Verantwortlichkeit von Onlineplattformen geschaffen und Konsumenten wie auch ihre Grundrechte auf Onlineplattformen besser geschützt werden. Was offline illegal ist, soll auch online illegal sein. Der DSA definiert jedoch nicht, was unter illegalem Inhalt zu verstehen ist; dies wird in Regulierungen auf EU- oder nationaler Ebene definiert.

Quelle: PWC

Doch bis das in der Schweiz der Fall sein wird, dauert es Schönenberger etwas gar lange. Die konkreten Vorschläge sollen in einem Jahr vorliegen.

Positives Echo von Experten

Auch Simon Schlauri, Rechtsanwalt und Professor an der Universität Zürich, hält diesen ersten Schritt des Bundesrates für sinnvoll. Dass es noch etwas dauert, stört ihn nicht. «Es vielleicht gar nicht so schlecht. Man kann erst einmal abwarten, welche Erfahrungen die Europäer machen.»

Schlauri selbst weiss, wie schwierig es sein kann, bei einem Problem überhaupt nur schon bis zu den Unternehmen durchzukommen. Einer seiner Klienten war Betreiber einer Werbeagentur. «Er wurde wegen des Bildes eines seiner Kunden gesperrt. Er konnte sein Geschäft nicht mehr ausüben.»

Versuche, die Online-Plattform zu kontaktieren, blieben erfolglos, erinnert sich Schlauri. «Die Plattform reagierte überhaupt nicht – auch nicht auf Anwaltsbriefe.»

Kontakt- und Schlichtungsstelle

Geht es nach den Eckwerten des Bundesrates, so sollen Google, Facebook und Co. künftig verpflichtet werden, eine Kontaktstelle und eine Rechtsvertretung in der Schweiz zu stellen. Für umstrittene Fälle, wie sie Rechtexperte Schlauri erlebt hat, wo Konten oder Inhalte gesperrt wurden, wünscht sich der Bundesrat eine unabhängige Schlichtungsstelle, finanziert von den Plattformen selbst.

Ferner sollen Nutzende Aufrufe zu Hass, Gewaltdarstellungen und Drohungen einfacher melden können. Die Online-Plattformen Ihrerseits müssen die Meldungen prüfen und anschliessend eine Rückmeldung geben.

Info3, 05.04.2023, 17:00 Uhr

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