- Die von den Kantonen Neuenburg und Waadt beschlossenen Massnahmen zum Schutz des Gebiets des Creux du Van sind ausreichend.
- Dies hat das Bundesgericht entschieden und eine Beschwerde der Stiftung Helvetia Nostra abgewiesen.
- Die Massnahmen umfassen Einschränkungen für Tourismus und Landwirtschaft.
Der Creux du Van soll geschützt werden. Da sind sich alle einig. Die Kantone Neuenburg und Waadt wollen deshalb den Tourismus wie auch die Landwirtschaft zeitlich und räumlich einschränken – ein Konzept dazu wurde ausgearbeitet.
Gegen dieses Schutzkonzept hatte dann aber die Umweltorganisation Helvetia Nostra eine Beschwerde eingereicht. Die Organisation hält den vorgeschlagenen Schutz des Creux du Van für unzureichend. Nun hat das Bundesgericht die Beschwerde abgewiesen.
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Bild 1 von 3. Der Creux du Van ist ein sogenannter Ausräumungskessel im Jura an der Grenze zwischen den Kantonen Neuenburg und Waadt. Er ist etwa 1200 Meter breit und 500 Meter tief. Bildquelle: KEYSTONE/Alessandro Della Bella.
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Bild 2 von 3. Die Gesamtlänge der Felswände, die 160 Meter senkrecht abfallen, beträgt etwa 4 Kilometer. Das Gebiet liegt beim Mont Soliat auf 1200 bis 1450 Meter. Bildquelle: KEYSTONE/Steffen Schmidt.
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Bild 3 von 3. Der Creux du Van ist seit 1972 unter Schutz gestellt. Bildquelle: KEYSTONE/Alessandro Della Bella.
Die Richter in Lausanne sind der Meinung, dass sich die Massnahmen im Rahmen der bundesrechtlichen Bestimmungen zur Raumplanung und zum Natur- und Landschaftsschutz halten. Sie stellen eine deutliche Verbesserung gegenüber dem aktuellen Zustand und den Belastungen dar, wie das Bundesgericht in seinem Urteil schreibt.
Die Wirksamkeit der Massnahmen beruhten nicht nur auf dem guten Willen der Besucher. Tourismus und Erholung würden öffentliche Interessen darstellen, und die Schutzziele verlangten weder die Beendigung noch die Beschränkung der Besuche des Gebietes, so das Bundesgericht.