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Grossbrand bei Obstfirma Millionenschaden nach Brand: Gericht verurteilt drei Jugendliche

Brennende Kerzen führten zu Grossbrand auf Firmenareal in Egnach (TG). Drei Jugendliche erhalten eine Erziehungsstrafe.

Das Bezirksgericht im thurgauischen Arbon hat drei Jugendliche wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst schuldig gesprochen. Beim Gerichtsverfahren ging es um den Grossbrand im März 2018 auf dem Gelände der Tobi Seeobst AG in Egnach.

Die Jugendlichen, die damals im Alter zwischen 14 und 16 Jahren waren, seien an besagtem Abend auf aufgestapelte Kunststoffboxen geklettert. Dort hätten sie zwei Kerzen angezündet. Für das Gericht ist erwiesen, dass die brennenden Kerzen später zum Brand führten.

Folgen voraussehbar

Wie es in einer Mitteilung des Bezirksgerichts heisst, hätten alle Jugendliche den Entschluss zum Anzünden der Kerzen mitgetragen. Sie hätten gemeinsam gehandelt und seien deshalb auch gemeinsam verantwortlich, dass die Kerzen beim Verlassen des Stapels nicht gelöscht worden seien. Es sei davon auszugehen, dass sie die möglichen Folgen in den wesentlichen Zügen hätten voraussehen können.

Das Gericht verurteilte die drei wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst zu einer persönlichen Arbeitsleistung zugunsten des Gemeinwesens. Die Zivilforderungen der Geschädigten werden auf den Zivilweg verwiesen. Das Urteil, das am 5. März gefällt und heute mitgeteilt wurde, ist noch nicht rechtskräftig.

Verbrannte Boxen
Legende: Der Brand im März 2018 verursachte einen Millionenschaden. Keystone

Beim Grossbrand auf dem Firmengelände der Tobi Seeobst AG in Egnach war im März 2018 ein Sachschaden in Millionenhöhe entstanden. Über 1000 Tonnen Äpfel und Gemüse wurden damals ein Raub der Flammen.

Am Abend des Grossbrandes hatten sich vier Jugendliche auf dem Areal getroffen. Die Jugendanwaltschaft stellte das Verfahren gegen einen von ihnen ein und bestrafte die anderen drei im November 2019 mit Strafbefehlen wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst zu einer Erziehungsstrafe.

Dagegen erhoben die Jugendlichen Einsprache, deshalb befasste sich das Bezirksgericht Arbon mit dem Fall. An der nicht-öffentlichen Verhandlung anfangs März hatten die Verteidiger der Jugendlichen Freisprüche, die Jugendanwaltschaft weiterhin Schuldsprüche gefordert.

Regionaljournal Ostschweiz, 10.03.2021, 12:03 Uhr ; 

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