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Grundwasserschutzrecht Bund verlangt von den Kantonen besseren Gewässerschutz

  • Der Bundesrat macht Druck auf die Kantone beim Schutz des Grundwassers.
  • Er reagiert damit auf den Befund der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats, wonach das Gesetz noch immer nicht korrekt umgesetzt wird.
  • Das entsprechende Grundwasserschutzrecht war schon vor 25 Jahren revidiert worden.

Die Ansicht der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission teile der Bundesrat. Die in vielen Kantonen bestehenden Defizite seien schnell zu beheben. Es müsse ein besserer Schutz der Trinkwasserressourcen gewährleistet sein.

Den Kantonen genauer auf die Finger schauen

Der Bund soll künftig den kantonalen Vollzug im planerischen Gewässerschutz besser kontrollieren, regulieren und unterstützen. Dafür müssten die Rechtsgrundlagen rasch präzisiert werden.

Die Nationalratskommission hat dazu sieben Empfehlungen ausgesprochen. Der Bundesrat unterstützt diese allesamt. Zur Beschleunigung des Vollzugs stimmt er verbindlichen Umsetzungsfristen und einer Pflicht zur Berichterstattung über den Stand der Umsetzung bei. Das stärke die Aufsicht durch den Bund deutlich.

Ist das Bundesamt für Umwelt konsequent genug?

Auch die Umsetzung der weiteren Instrumente des Grundwasserschutzes und die Verankerung in der Raumplanung will der Bundesrat im Rahmen der eingeleiteten Revision des Gewässerschutzgesetzes verstärken. Unter diese fallen etwa Gewässerschutzkarten oder das Ausscheiden von Grundwasserschutzgebieten.

Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) soll abklären, wie es um seine Ressourcen in dem Bereich steht. Die Geschäftsprüfungskommission kritisiert das Bundesamt als zu wenig aktiv und konsequent gegenüber den Kantonen.

Massnahmen in der Umsetzung

Zwei Massnahmen, um das Grundwasser zu schützen, seien bereits in der Umsetzung, so der Bundesrat. So verabschiedete das Parlament im März 2021 das Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden. Die entsprechenden Anpassungen betreffen das Chemikalien-, Gewässerschutz- und Landwirtschaftsgesetz.

Und am 13. März startete der Bundesrat die Vernehmlassung für die Revision der Gewässerschutzverordnung. Der Entwurf setzt den Kantonen eine Frist bis 2034, um ihre Defizite bei Grundwasserschutzzonen und -arealen zu beheben. In der Revision des Gewässerschutzgesetzes sieht der Bundesrat zudem die Möglichkeit vor, Zuströmgebiete der Grundwasserfassungen unter Schutz zu stellen.

SRF 4 News, 04.10.2022, 11:30 Uhr ; 

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