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Gürbetal-Gantrisch Wölfin im Bernbiet abgeschossen

Die Wölfin hat zu viele Nutztiere gerissen und wurde darum zum Abschuss freigegeben. Nun wurde sie erlegt.

  • Die Wölfin F78 hat im Gebiet Gürbetal und Gantrisch innerhalb von vier Monaten 36 Tiere gerissen.
  • Laut eidgenössischer Jagdverordnung kann ein Wolf in diesem Fall zum Abschuss freigegeben werden.
  • Anderthalb Wochen später hat ein Wildhüter die Wölfin am Sonntag erlegt.

Das Tier habe versucht, in eine geschützte Nutztierherde einzudringen, meldet das Jagdinspektorat des Kantons Bern. Es handle sich dabei wohl um die Wölfin F78. Der Kadaver wurde zur Untersuchung ins Tierspital der Universität Bern gebracht. Weitere Informationen zum Abschuss gibt das Jagdinspektorat nicht bekannt.

Seit Herbst 2020 unterwegs

Die Wölfin tauchte erstmals Mitte Oktober in Toffen auf. Sie riss drei Schafe, ein weiteres musste getötet werden. Bis zum 8. Februar wurden 29 Vorfälle gemeldet, bei denen 32 Tiere gerissen wurden, 20 mussten getötet werden, vier gelten als vermisst. Sämtliche Risse seien laut DNA-Proben auf die Wölfin zurückzuführen, so das Jagdinspektorat. Jene Nutztiere, die nicht ausreichend geschützt waren, wurden nicht gezählt, da in der Region bereits zuvor ein Wolf unterwegs war.

Nach mehreren Appellen seitens der Behörden verstärkte ein Teil der Nutztierhalterinnen und -halter ihre Zäune oder stellte die Schafe über Nacht im Stall ein. Die Wölfin fand jedoch immer wieder Tiere, die zu wenig gut geschützt waren.

Wie der Wolf vergrämt werden sollte

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Mit der Vergrämung soll der Wolf sozusagen erzogen werden. Beim Wolf soll ein anderes Verhalten hervorgebracht werden. «Es ist unrealistisch, dass wir ihn damit vertreiben», sagt der Berner Jagdinspektor Niklaus Blatter. Wichtig sei, dass er die Scheu vor dem Menschen wieder erlangt.

Um dies zu erreichen, wird mit Gummischrot auf den Wolf geschossen. Am besten dann, wenn er der Zivilisation zu nahe kommt. «Er muss in flagranti erwischt werden und es muss ihm weh tun», so Blatter.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Wildhüter den Wolf in flagranti erwischt, ist nicht sehr gross. Zudem nützt dies für die Schafe kaum etwas. «Hier geht es um das Verhalten gegenüber dem Menschen und nicht gegenüber den Schafen.»

Die Behörden versuchten, die Wölfin zu vergrämen. Auch das half nicht. «Es gibt deshalb leider keine andere Möglichkeit als einen Abschuss», wurde Jagdinspektor Niklaus Blatter in einer Mitteilung von Ende Februar zitiert. Die Wölfin werde weiter Nutztiere reissen, weil es bisher zu einfach gewesen sei und sie sich inzwischen darauf spezialisiert habe.

Darum wurde vor anderthalb Wochen die Abschussbewilligung erteilt. Ziel war, weiteren Schaden an Nutztieren zu verhindern. Die Bewilligung galt befristet bis Ende März. Ab dem 1. April bis Ende Juli gilt für weibliche Wölfe ein besonderer Schutz, um sich fortzupflanzen und die Jungtiere aufzuziehen.

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 01.03.2021, 17:30 Uhr ; 

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