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Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt
Aus Tagesschau vom 11.06.2018.
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Häusliche Gewalt und Stalking Fesseln für Schläger und Stalker – mehr Schutz für Opfer

Ob zuhause verprügelt oder verfolgt und psychisch terrorisiert: Der Ständerat will Hilfesuchende besser unterstützen.

Darum geht es: Auch in der Schweiz wird hinter den häuslichen Kulissen gedroht, geschlagen und sogar getötet. «Die Zahlen sind erschreckend», stellte Justizministerin Simonetta Sommaruga vor der kleinen Kammer fest und warb für die präventiven Massnahmen. Über 17'000 Fälle wegen häuslicher Gewalt habe die Polizei im vergangenen Jahr registriert, 21 Menschen seien gestorben, die meisten waren Frauen. Bereits im Vorjahr hatte es 19 Tote gegeben, neben 52 versuchten Tötungen. Auch die Folgekosten von häuslicher Gewalt seien für die Kantone enorm, stellte Sommaruga fest.

Die Zahlen sind erschreckend.
Autor: Simonetta Sommaruga Justizministerin

Elektronische Fussfesseln zur Überwachung: Der Bundesrat will gewaltbetroffene Personen besser schützen. Zugunsten von Opfer von häuslicher Gewalt wie auch von Stalking sollen dabei das Zivil- und das Strafrecht in einigen Bereichen angepasst werden. So soll neu die elektronische Überwachung von Rayon- und Kontaktverboten mit Armbändern oder Fussfesseln möglich werden. Eine lückenlose aktive Überwachung in Echtzeit mittels eines elektronischen Monitorings soll es zwar nicht geben, da die Kantone dies für technisch nicht umsetzbar halten.

Informationspflichten zum Schutz des Opfers: Neu soll zudem das Gericht bei Rayon- und Kontaktverboten weitere zuständige Stellen über den Fall informieren müssen, um den Schutz von klagenden Opfern zu verbessern, etwa mit einer Meldung an die Polizei, welche dann beispielsweise bei einem Täter eine Waffe einziehen würde.

Entscheid über Einstellung nicht mehr beim Opfer: Neu geregelt wird im Strafrecht sodann der Bereich, wo es um die Sistierung und Einstellung von Strafverfahren wegen einfacher Körperverletzung, wiederholter Tätlichkeiten, Drohung oder Nötigung in Paarbeziehungen geht. Neu soll hier die Strafbehörde entscheiden und nicht mehr wie bisher allein das Opfer, das im familiären Rahmen allenfalls unter Druck gesetzt wird.

Keine Sistierung bei Wiederholungsgefahr: Sistiert wird künftig ein Verfahren nur noch, wenn das die Lage des Opfers stabilisiert oder verbessern kann. Bei Verdacht auf wiederholte Gewalt in der Paarbeziehung werden Verfahren nicht mehr sistiert. Auch soll die Strafbehörde den Beschuldigten während der Sistierung ein Lernprogramm gegen Gewalt verordnen können, wie dies im Kanton Bern seit zehn Jahren mit positiven Erfahrungen betrieben wird.

Keine Gerichtskosten für Opfer: Vor Ablauf der Sistierungsdauer soll zudem das Opfer nochmals angehört werden, damit die Behörde definitiv entscheiden kann. Im zivilrechtlichen Gewaltschutz sollen dem Opfer, das das Gericht wegen Gewalt, Drohungen oder Stalking anruft, keine Gerichtskosten mehr auferlegt werden.

So entschied der Ständerat: Die kleine Kammer ist den Vorschlägen des Bundesrats mit 41 zu null Stimmen vollumfänglich gefolgt. Ebenso einer Ergänzung ihrer Rechtskommission, wonach die Kosten für den Vollzug einer elektronischen Überwachung auch dem Täter auferlegt werden können.

So geht es weiter: Die Vorlage über den Schutz gewaltbetroffener Personen geht nun an den Nationalrat.

Was ist Stalking?

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Legende: Imago/Archiv

Die Fachstelle gegen Gewalt des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EGB) äussert sich in einem Informationsblatt ausführlich zum Phänomen «Stalking». So kennt das Schweizer Strafgesetz keinen spezifischen Straftatbestand für Stalking. Oft sind die einzelnen Handlungen für sich gesehen auch nicht illegal. Trotzdem kann Stalking in seiner Gesamtheit oder durch einzelne einschlägige Verhaltensweisen angezeigt und strafrechtlich geahndet werden. Darunter fallen etwa Drohung, Nötigung und Hausfriedensbruch. Stalking kann Taten von sehr unterschiedlicher Schwere umfassen: von aufdringlichem Werben um Aufmerksamkeit bis hin zu dauerhaftem Psychoterror. Nicht selten enden Stalking-Fälle mit tatsächlichen körperlichen oder sexuellen Übergriffen oder mit der Ermordung des Opfers, wie die Fachstelle schreibt.

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