Darum geht es: Ärztinnen und Ärzte rechnen über die Tarifstruktur Tarmed ab. Der Tarif ist veraltet. Bis jetzt ist aber keine Revision gelungen. Das Nachfolgemodell heisst Tardoc. Gleichzeitig wurden ambulante Pauschalen entwickelt. Diese sollen einen fixen Preis für Eingriffe festlegen, wenn der Patient am selben Tag wieder nachhause kann. Der Bundesrat hat im Juni 2024 beide Tarifstrukturen, also sowohl Tardoc als auch die ambulanten Pauschalen, teilgenehmigt. Er fordert Nachbesserungen.
Der Widerstand der Ärzte: Spezialärztinnen und -ärzte schreiben in einem offenen Brief, die ambulanten Pauschalen in ihrer jetzigen Form, seien nicht sachgerecht und praxisuntauglich. So würden in einigen Pauschalen ungleich aufwendige Behandlungen abgegolten. Ein Beispiel seien Gewebeuntersuchungen. Entnehme ein Hautarzt verdächtiges Gewebe, das sich als harmlos erweise, werde das gleich abgegolten, wie wenn sich die Hautveränderung als Tumor erweise, was zusätzliche und teure Abklärungen zur Folge habe.
Die Forderungen der Ärzte: Die Spezialärztinnen und -ärzte fordern, dass der Bundesrat nur die Tarifstruktur Tardoc bewilligt und auf 2026 einführt. Er solle die ambulanten Pauschalen überarbeiten lassen und dem Prozess mehr Zeit geben. Die Arbeit solle unter der Federführung der neuen Organisation ambulante Arzttarife (Oaat AG) geschehen, unter Einbezug der Spezialärztinnen- und -ärzten.
Unverständnis bei den Krankenkassen: Beim Krankenkassenverband Santésuisse hat man kein Verständnis für den Ärzte-Widerstand. Man sei den Ärztinnen sehr weit entgegengekommen, heisst es dort. Man habe einen grossen Teil der ambulanten Pauschalen wieder gestrichen, sodass die Ärzte ab 2026 zu einem grossen Teil mit dem neuen Tardoc abrechnen können, der auf einem Einzelleistungstarif beruhe.
So geht es weiter: Sobald der Umsetzungsvertrag ausgearbeitet ist, entscheiden die Tarifpartner, also die Kranken- und die Unfallversicherer, die Verbände der Ärzteschaft und der Spitäler, ob sie zustimmen oder nicht. Der Vertrag muss am 1. November beim Bundesrat sein. Können sich die Tarifpartner nicht einigen, wird der Bundesrat selbst Koordinationsregeln festlegen. Er will die beiden Strukturen auf Anfang 2026 in Kraft setzen.