Die medizinische Grundversorgung soll in der Schweiz künftig in der Verfassung geregelt werden. Der Nationalrat ist auf die schlankere Vorlage des Ständerats eingeschwenkt und hat damit den Weg frei gemacht für die Volksabstimmung. Die kleine Kammer winkte das Geschäft bereits Anfang Woche durch.
«Wir hätten bereits in der Sommersession zu diesem Resultat kommen können», sagte Ruth Humbel. Die Aargauer CVP-Nationalrätin präsentierte das Geschäft für die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit der grossen Kammer (SGK-NR). Allerdings war damals die Zeit noch nicht reif. Die nun beschlossene Vorlage ist nämlich der direkte Gegenvorschlag zur Initiative «Ja zur Hausarztmedizin».
Eingereicht wurde die Initiative vom Verband Hausärzte Schweiz. Im Vergleich mit Spezialisten ist der Beruf des Hausarztes nämlich nicht sehr attraktiv, Stellen lassen sich oft nur mit Mühe besetzen. Mit «Ja zur Hausarztmedizin» sollten die Bedingungen für die Hausärzte verbessert werden. Die Initianten wollen das Anliegen nun aber zugunsten des Gegenvorschlags zurückziehen.
Nun muss das Volk entscheiden
Die Zeit zu diesem Beschluss war jedoch erst jetzt reif. Neben dem Gegenvorschlag warteten die Hausärzte nämlich auch auf den «Masterplan Gesundheit» aus dem Innendepartement von Bundesrat Alain Berset. Dieser greift einige der zentralen Anliegen der Hausärzte auf: eine klare Regelung für Aus- und Weiterbildung und bessere Labortarife. Noch keine Lösung gibt es dagegen für die verbesserte Abgeltung der Leistungen von Hausärzten über den Ärztetarif Tarmed.
Weil dieser Masterplan erst in den letzten Monaten konkrete Formen angenommen hat, spielte der Nationalrat noch im Sommer auf Zeit: Die kleine Kammer beharrte damals auf einer eigenen Version des Gegenvorschlags, die sich in einigen Punkten von der Vorlage des Ständerats unterschied. Bei der erneuten Beratung hatte der Nationalrat nun aber keine Probleme mehr, sich von den eigenen Anliegen zu lösen.
Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmung am letzten Tag der Session. Das letzte Wort wird dann aber das Volk haben, das den neuen Verfassungsartikel erst noch gutheissen muss.