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Hausarztmedizin Deutliches Ja zur Hausarztmedizin-Vorlage

Die medizinische Grundversorgung erhält Verfassungsrang. Der Gegenvorschlag zur zurückgezogenen Hausarzt-Initiative ist mit 88 Prozent Ja-Stimmen deutlich angenommen worden. Die konkreten Auswirkungen des neuen Verfassungsartikels dürften sich in Grenzen halten.

Hausarztmedizin

Eidg. Vorlage: Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung

  • JA

    88.0%

    2'479'293 Stimmen

  • NEIN

    12.0%

    337'303 Stimmen

Standesstimmen

  • JA

    23.0

  • NEIN

    0.0

«Arbeitsverbot Pädophile»

Eidg. Vorlage: Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen»

  • JA

    63.5%

    1'819'211 Stimmen

  • NEIN

    36.5%

    1'045'110 Stimmen

Standesstimmen

  • JA

    23.0

  • NEIN

    0.0

Mindestlohn-Initiative

Eidg. Vorlage: Volksinitiative «Für den Schutz fairer Löhne»

  • JA

    23.7%

    687'743 Stimmen

  • NEIN

    76.3%

    2'209'249 Stimmen

Standesstimmen

  • JA

    0.0

  • NEIN

    23.0

Entsprechend schwach war der Widerstand gegen die Vorlage: Rund 2'479'000 Stimmberechtigte sagten Ja, nur rund 337'000 legten ein Nein in die Urne. Kein einziger Kanton hat den neuen Verfassungsartikel abgelehnt. Mit 19 Prozent war das Nein-Lager in Schwyz noch am grössten. Die Westschweiz sagte mit über 90 Prozent Ja, Neuenburg mit 93,7 Prozent am deutlichsten.

Auch die Parteien hatten sich für die Vorlage ausgesprochen – mit Ausnahme der SVP. Diese hatte erst kurz vor der Abstimmung ein Nein-Komitee auf die Beine gestellt, welchem rund 20 Ärzte angehörten. Deren Warnungen vor Staatsmedizin, Fehldiagnosen und eingeschränkter Arztwahl verhallten offenbar weitgehend ungehört.

Neu verlangt die Verfassung, dass Bund und Kantone für eine ausreichende, allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität sorgen und die Hausarztmedizin als wesentlichen Bestandteil fördern. Der Bund soll Vorschriften über Aus- und Weiterbildung sowie die Berufsanforderungen für die Grundversorger erlassen. Zudem muss er die angemessene Abgeltung von Leistungen der Hausarztmedizin regeln.

Entscheidender Masterplan

BFS

Es handelt sich im Wesentlichen um programmatische Bestimmungen, die weder neue Leistungspflichten begründen noch an der Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen rütteln.Es bleibt Aufgabe von Kantonen und Gemeinden, die medizinische Grundversorgung sicherzustellen. Bei Aus- und Weiterbildung sowie bei der Abgeltung von Leistungen erhält der Bund jedoch zusätzliche Kompetenzen.

Nach der Einschätzung von Gesundheitsminister Alain Berset hat auch der neue Verfassungsartikel grosse Bedeutung. Mit diesem könne die Grundversorgung auf die Herausforderungen der Zukunft ausgerichtet werden, argumentiert er. Eine der grössten Herausforderungen liegt laut Berset darin, dass die Bevölkerung älter wird und damit die Zahl der Patientinnen und Patienten mit chronischen Krankheiten ständig steigt.

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