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Hausarztmedizin Verfassungsrang für medizinische Grundversorgung?

Der Protest der Hausärzte hat gewirkt: Die medizinische Grundversorgung soll mit einem Verfassungsartikel gestärkt werden. Dagegen regt sich nur wenig Widerstand. Die SVP lehnt den neuen Artikel zwar ab, hat aber auf eine Kampagne verzichtet.

Der Abstimmungskampf dreht sich um Kampfflugzeuge, tiefe Löhne und Pädosexuelle. Das vierte Thema der Abstimmung vom 18. Mai wirft keine hohen Wellen, obwohl es ein gesundheitspolitisches ist. Dies mag daran liegen, dass die konkreten Auswirkungen schwer einzuschätzen sind.

In der Bundesverfassung soll verankert werden, dass Bund und Kantone für eine ausreichende, allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität sorgen und die Hausarztmedizin als wesentlichen Bestandteil fördern. Der Bund könnte Vorschriften erlassen über die Aus- und Weiterbildung der Hausärzte, die Berufsanforderungen sowie die angemessene Abgeltung der Leistungen.

Aufgebrachte Hausärzte

Zu Beginn der Diskussion hatte das Thema die Gemüter durchaus erhitzt: Im April 2006 demonstrierten Tausende von Hausärzten vor dem Bundeshaus gegen sinkende Löhne und den drohenden Hausärztemangel. Der damalige Gesundheitsminister Pascal Couchepin hatte entschieden, die Labortarife zu senken und damit das Fass zum Überlaufen gebracht.

Die Hausärzte lancierten eine Volksinitiative und sammelten in kurzer Zeit 200'000 Unterschriften. Vergangenen Herbst zogen sie diese dann aber zurück, weil sie ihre Forderungen erfüllt sahen. Den Ausschlag für den Rückzug gab allerdings nicht der Gegenvorschlag in Form des Verfassungsartikels, über den nun abgestimmt wird.

Tarif wird erhöht

Wichtiger war den Hausärzten der Entscheid des Bundesrats, die Tarife für die Hausärzte anzuheben. Die Kompetenz dazu hat die Landesregierung seit letztem Jahr für den Fall, dass sich die Tarifpartner nicht auf eine Lösung einigen können. Die neue Struktur des Ärztetarifs Tarmed soll im laufenden Jahr in Kraft treten. Damit werden sich die Lohnunterschiede zwischen Hausärzten und Spezialisten verringern.

Gesundheitsminister Alain Berset hat auch andere Massnahmen ergriffen, doch geht es in der Abstimmung vom 18. Mai einzig um den Verfassungsartikel. Mit diesem könne die Grundversorgung auf die Herausforderungen der Zukunft ausgerichtet werden, argumentiert der Bundesrat.

Drohender Hausärztemangel

Zu den Herausforderungen gehört, dass die Bevölkerung älter wird. Damit steigt die Zahl der Patienten mit chronischen Krankheiten, die auf eine medizinische Betreuung angewiesen sind. Mittelfristig drohe ein Mangel an qualifizierten Gesundheitsfachpersonen, warnt der Bundesrat.

Viele Hausärzte gehen in den kommenden Jahren in Pension, und oft finden sie keine Nachfolge für ihre Praxis. Von 10 Studierenden der Medizin lassen sich 7 zu Spezialisten und nur 3 zum Hausarzt ausbilden.

Diese Entwicklung gefährde die Qualität der Grundversorgung, sagen die Befürworter des neuen Verfassungsartikels. 70 Prozent aller Leiden würden nämlich von Haus- und Kinderärzten behoben, bei lediglich 4 Prozent der Gesundheitskosten.

Der Verfassungsartikel allein löst die Probleme zwar nicht. Dennoch haben alle Parteien mit Ausnahme der SVP die Ja-Parole beschlossen. Diverse Berufsverbände werben ebenfalls für ein Ja.

Der Verfassungsartikel soll nicht nur die Hausärzte stärken, sondern auch die medizinische Grundversorgung, die etwa von Apothekerinnen, Psychologen oder Physiotherapeuten erbracht wird.

«Nein zu Staatsmedizin»

Die SVP dagegen spricht – in Anlehnung an frühere Slogans – von «Staatsmedizin». Sie lehnt den Verfassungsartikel ab, weil er aus ihrer Sicht den staatlichen Einfluss im Gesundheitswesen vergrössert.

Besonders stossend findet SVP-Gesundheitspolitiker Toni Bortoluzzi, dass Bund und Kantone gemäss dem Verfassungsartikel für eine angemessene Abgeltung der Leistungen von Hausärzten sorgen sollen. Mit dieser Formulierung halte die staatliche Lohngarantie für einen einzelnen Beruf Einzug in die Verfassung, kritisiert er. Letztlich gehe es den Hausärzten nur ums Geld.

Weder Plakate noch Inserate

Nichts einzuwenden haben die Gegner gegen den Plan, die Aus- und Weiterbildung der Hausärzte zu verbessern und die zentrale Rolle der Grundversorger in der integrierten Versorgung zu stärken. Dafür brauche es aber keine neue Verfassungsbestimmung, argumentieren sie.

Plakate oder Inserate mit solchen Argumenten sucht man allerdings vergebens, die SVP hat auf eine Kampagne verzichtet. Priorität hätten für die Partei die anderen Abstimmungsvorlagen, erklärt Generalsekretär Martin Baltisser.

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