Neu dürfen im Tessin Jägerinnen und Jäger während fünf Tagen Hirschkühe, die säugen, abschiessen. Das ärgert besonders den Schweizer Tierschutz. «Aus unserer Sicht verstösst das ganz klar gegen das Tierschutzgesetz und jegliche Jagdethik», sagt Samuel Furrer, Geschäftsführer Fachbereich Schweizer Tierschutz.
Die Kälber sind damit dem Tod geweiht.
Denn wird die Hirschkuh abgeschossen, sind die Kälber alleine. «Sie sind dann zum Teil drei oder vier Monate alt, noch von der Mutter abhängig, einerseits weil sie säugen und andererseits weil sie damit den Kontakt zum übrigen Rudel verlieren», sagt Furrer. Damit seien sie dem Tod geweiht.
Schäden an der Natur überwiegen
Dass hier etwas geschieht, was eigentlich nicht geschehen sollte, ist eigentlich auch die Meinung der Tessiner Behörden.
Wenn wir die riesigen Schäden sehen, die die Hirsche für die Bauern und Bäume anrichten, können wir nicht anders.
«Der Abschuss der Hirschkuh ist nicht ideal. Wenn wir aber die riesigen Schäden sehen, die die Hirsche für die Bauern und die Bäume anrichten, können wir nicht anders. Wir müssen die Zahl der Hirsche verringern. Darum mussten wir zu dieser problematischen Lösung greifen», sagt Andrea Stampanoni vom Tessiner Amt für Jagd und Fischerei.
Unglückliche «beste» Lösung
Weil diese Lösung zur Verkleinerung des Hirschbestandes problematisch ist, gilt diese neue Regelung auch nur auf einer gewissen Höhenlage. Zudem dürfen die Jäger und Jägerinnen während der Fünftagefrist jeweils nur eine säugende Hirschkuh abschiessen.
Die Hirsche verwüsten im Tessin Weinberge und landwirtschaftliche Anbauflächen. Die Jäger schaffen es nicht, so viele Hirsche zu schiessen, dass der Schaden annehmbar wäre.