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Hilflose Eltern – keine Zusatzversicherung für behinderte Kinder
Aus Kassensturz vom 03.09.2019.
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Hilflose Eltern Keine Zusatzversicherung für behinderte Kinder

Krankenkassen lehnen Kinder mit Behinderung praktisch immer ab. Sie gelten als «schlechtes Risiko». Für Behindertenverbände ist das eine Diskriminierung.

Für Peter F. war es der härteste Satz, den er je gehört hatte: «Die haben mir gesagt: ‹Ein kaputtes Auto können sie auch nicht wieder verkaufen.›» Diese schockierende Antwort gab ihm die Mitarbeiterin einer Krankenkasse, als er wissen wollte, warum diese seine Tochter nicht in die halbprivate Spitalversicherung aufnimmt.

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Hilflose Eltern – keine Zusatzversicherung für behinderte Kinder
aus Espresso vom 03.09.2019. Bild: srf
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Keine Chance mit Trisomie 21

Seine zweijährige Tochter hat Trisomie 21, ein sogenanntes Geburtsgebrechen. Deswegen hat die Kasse seinen Antrag kommentarlos gestrichen. «Wir wollten diese Versicherung für unsere Tochter, falls sie einmal länger im Spital ist», sagt Peter F..

Andere Eltern, die sich beim Konsumentenmagazin «Kassensturz» gemeldet haben, machen eine ähnliche Erfahrung: Kinder mit Trisomie 21 werden von der Zusatzversicherung gar nicht erst individuell geprüft, sondern direkt abgelehnt.

Mädchen mit Brille
Legende: Trisomie 21 – auch Down-Syndrom genannt – gilt als Geburtsgebrechen. SRF

Behindertenverband fordert mehr Schutz

Das sei diskriminierend, sagt Caroline Hess-Klein von der Schutzorganisation Inclusion Handicap: «Es braucht Anpassungen im Gesetz, sonst haben Kinder wie dieses Mädchen keine Chance auf eine Versicherung.»

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Der Ausschluss ist eindeutig diskriminierend, kritisiert Caroline Hess-Klein, Juristin des Behinderten-Dachverbands Inclusion-Handicap.
Aus Kassensturz vom 03.09.2019.
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Denn die Schweiz hat sich mit der Annahme der UNO-Behindertenrechtskonvention vor fünf Jahren eigentlich für einen stärkeren Schutz von Menschen mit Behinderungen in diesem Bereich verpflichtet.

Ausweg Anmeldung vor der Geburt

Ein Ausweg für Eltern ist die Anmeldung der Kinder vor der Geburt. Peter F. hatte die Anmeldung für seine Tochter innert der 30-Tage-Frist nach der Geburt eingereicht. So gilt diese als vorgeburtlich und wird gemäss Krankenkasse ohne Gesundheitsprüfung beurteilt. Bei ambulanten Versicherungen für Alternativ-Medizin sowie für Brillen- und Zahnkorrektur nahm die Krankenkasse das Kind auf. Die Spitalzusatzversicherung bleibt dem Mädchen dennoch verwehrt.

Eine Umfrage von «Kassensturz» bei den sechs grössten Krankenversicherern zeigt: So handhaben es fast alle Kassen. Private und halbprivate Zusatzversicherungen lassen sich meist nicht vorgeburtlich abschliessen. Zusatzversicherungen für Alternativ-Medizin, Zahnpflege oder Brillen hingegen sind vorgeburtlich in der Regel möglich (Details siehe Umfrage).

Aufnahme mit Bedingungen

Manche Versicherungen knüpfen die Aufnahme an Bedingungen: Etwa, dass ein Elternteil dieselbe Versicherungsdeckung (z.B. Visana Flex-Modelle) hat. Oder dass die Eltern für das Kind auch schon eine Grundversicherung vor der Geburt abschliessen (z.B. Swica oder Concordia).

Aufgepasst, wenn Eltern das Kind noch vor der Geburt auf mögliche Krankheiten untersuchen lassen. Visana schreibt: «Die gesetzlichen Vertreter verpflichten sich,++ vorgeburtlich festgestellte Geburtsgebrechen bis spätestens zum Zeitpunkt der Geburt Visana mitzuteilen.»

Die vielen Gesichter der Trisomie

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Spricht man von «Trisomie», denkt jeder im ersten Moment an das Down-Syndrom. Dieses ist die bekannteste und eine häufig vorkommende Form. Doch was genau ist Trisomie eigentlich und welche Arten gibt es noch?

So oder so gilt: Wenn Eltern vorgeburtlich keine Versicherung abschliessen, haben behinderte Kinder kaum Chancen auf eine Zusatzversicherung. Kaum auf der Welt sind sie «ein zu grosses Risiko».

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Studiogespräch mit Ruedi Ursenbacher, Versicherungsberater Fairsicherung
Aus Kassensturz vom 03.09.2019.
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