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Hindernisfreier Zugang Knatsch um behindertengerechte Bushaltestellen

  • Das Gesetz schreibt vor, dass Behinderte den Öffentlichen Verkehr ohne fremde Hilfe nützen können.
  • Dafür müssen tausende Bushaltestellen umgebaut werden.
  • Wegen den anstehenden Millionenkosten priorisieren die Kantone nach «Verhältnismässigkeit».

In einen Bus einzusteigen ist für Rollstuhlfahrer heute meist nur mit Hilfe möglich: Der Buschauffeur klappt eine Rampe aus, damit der Passagier in den Bus rollen kann. In sechs Jahren soll es ohne Assistenz gehen: Das Behindertengleichstellungsgesetz schreibt nämlich vor, dass bis Ende 2023 der Öffentliche Verkehr grundsätzlich hindernisfrei sein muss.

Damit müsste bei rund 25'000 Bushaltestellen die Trottoirkante so erhöht werden, dass ein Rollstuhlfahrer alleine in den Bus fahren kann. Das ist eine finanzielle Herausforderung für die Kantone, die in der Regel für alle Bushaltestellen an Kantonsstrassen zuständig sind.

Millionenkosten für die Kantone

Im weitläufigen Kanton Bern sind rund 1400 Haltestellen anzupassen. «Wenn wir die alle sanieren wollten, würde das wohl gegen 100 Millionen Franken kosten. Da müssen wir uns fragen, was wir uns leisten können und was verhältnismässig ist», sagt der Berner Kantonsoberingenieur Stefan Studer.

Der Kanton Bern darf tatsächlich abwägen: Wie viele Bushaltestellen genau umgebaut werden müssen, lässt das Behindertengleichstellungsgesetz offen. Man könne darauf verzichten, «wenn der für Behinderte zu erwartende Nutzen in einem Missverhältnis steht, insbesondere zum wirtschaftlichem Aufwand», steht im Gesetz unter «Verhältnismässigkeit».

Der Berner Kantonsoberingenieur Stefan Studer steht an einer Postauto-Haltestelle.
Legende: Der Berner Kantons-Oberingenieur Stefan Studer an einer Postauto-Haltestelle. SRF

Was ist verhältnismässig?

Die Frage, wann das Kosten-Nutzen-Verhältnis stimmt, hat der Kanton Bern an ein Beratungsbüro delegiert. Ecoplan hat dazu eine Methode entwickelt: Dabei wird der Nutzen einer Bushaltstelle – Anzahl Einwohner und Institutionen im Umfeld, Frequentierung und Umsteigefunktion – durch die Kosten eines Umbaus dividiert.

Daraus ergibt sich ein Index, der anzeigen soll, ob eine Anpassung verhältnismässig ist. Der Behinderten-Dachverband kritisiert diese Berechnungen. Damit würden zu wenige Bushaltestellen umgebaut. «Der Grundsatz von Verhältnismässigkeit wird zugunsten anderer Interessen statt jener von Menschen mit Behinderungen ausgelegt», sagt Caroline Hess-Klein von Inclusion Handicap.

Wenn nur ein Bruchteil umgebaut wird, stimmt etwas mit den Berechnungen nicht.
Autor: Caroline Hess-Klein Inclusion Handicap

Der Berner Kantonsoberingenieur Studer widerspricht und verweist auf die hohe Zahl von Haltestellen im Kanton. «Wir müssen Prioritäten setzen und mit den Mitteln, die wir haben, das Beste herausholen.» Zudem gelte es bei jedem Umbau verschiedene Interessen einzubeziehen: «Es muss auch für Velofahrer und Fussgänger stimmen.»

Tatsächlich dürfte bis Fristende nur der kleinste Teil der Bushaltestellen umgebaut werden. Eine Umfrage bei den fünf grössten Kantonen zeigt, dass die Planung vielerorts erst am Anfang steht. Der Aargau will bis 2023 rund 35 Prozent der Bushaltestellen an Kantonsstrassen umbauen, Bern nur rund 15 Prozent. Die Kantone Zürich, Waadt und St. Gallen können noch gar keine Prognose machen.

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